Unterschied zwischen Grundfläche und Wohnfläche?
Was bedeutet welche Angabe in einem Mietvertrag bei einer Dachgeschosswohnung mit Schrägen? Wie und wann zieht man die Schrägen ab? Und wie nennen sich die jeweiligen Bodenflächen?
10 Antworten
Das ist gesetzlich genau geregelt. Schaust Du im Bürgerlichen Gesetzbuch Mietrecht Berechnung der Wohnfläche nach. Die Suchmaschine gibt Dir mit dieen Worten mehrere Antworten. Erst das Recht, dann Foren und so. Kommt halt auf die Dachschräge an und so. Zudem gibt es noch Keller, Balkon....
Im BGB findet man da gar nichts!
Hier wird nicht richtig geantwortet. Du musst nur in die II. Berechnungsverodnung der Wohnfläche schauen. Nach diesen gesetzlichen Angaben kannst Du dann für den Einzelfall prüfen.
Hier wird nicht richtig geantwortet.
Stimmt bisweilen, leider auch von dir nicht :-( Die unverändert wirksam als Bezugsgröße zu vereinbarende DIN 277 mit voller Grundfläche einschl. Putzstärken scheint dir ebenso unbekannt wie die Tatsache, dass die II. Berechnungsverordnung am 31.12.2003 ihre Gültigkeit verlor und durch die WoFlV ersetzt wurde.
G imager761
Im Mietvertrag wird nur die Wohnfläche angegeben.
Beispiel: Grundfläche 80 m², davon 20 m² mit Raumhöhe unter 2 m. Dann beträgt die Wohnfläche 70 m², da alles unter 2 m Höhe nur zur Hälfte als Wohnfläche zählt.
"Wie und wann zieht man die Schrägen ab?" Das ist in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/_4.html
Korrektur: ...da alles ab 1 m bis unter 2 m Höhe nur zur Hälfte als Wohnfläche zählt.
Im Mietvertrag wird nur die Wohnfläche angegeben.
Falsch. Es darf auch die Grundfläche n. DIN 277 vereinbart oder angeben sein.
Nur wenn sie es nicht wäre, gilt die Wohnfläche(nverordnung) als vereinbart.
80 m², davon 20 m² mit Raumhöhe unter 2 m. Dann beträgt die Wohnfläche 70 m², da alles unter 2 m Höhe nur zur Hälfte als Wohnfläche zählt.
Falsch: Es wären (je nach Deckenneigung) 60 + X qm,
da Wohnflächen unterhalb 1m bis zur betreffenden Wand richtigerweise n. WoFlV garnicht berücksichtigt werden.G imager761
Schrägen, die unterhalb von 1,10m Raumhöhe beginnen zeiht man komplett ab, Schrägen ab 1,10m gehen zur hälfte in die Wohnflächenberechnung mit ein. Grundfläche ist die Fläche der Bodenplatte, Wohnfläche ist die Grundfläche minus die Flächen von Schrägen und Balkonen.
Eine Mietwohnung im dritten Stock hat keine Bodenplatte!
Woher stammen die 1,10? Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz und dient der Rechtsfindung: § 4 unter https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html lesen hilft.
Die DIN 277 bezieht sich auf die "Grundfläche von Rauminhalten von Bauwerken im Hochbau" und ist vor allem, aber nicht nur beim sozialen Wohnungsbau - auch heute noch! - zu vereinbarende Bezugsgröße. Bei der zählen Schrägen, gar Putzstärken nicht mit :-(
Wohnfläche ist ein Begriff der Wohnflächenverordnung, die 2003 geringfügig modifiziert wurde. Sie berücksichtigt Wohnflächen unter Schrägen mit 1m oder weniger nicht, die unter der Schräge von 1-2 m nur halb.
Sofern kein ausdrücklicher Bezug auf DIN 277 genommen wurde, gilt für MV ab 2004 nur die WoFlV als vereinbart.
G imager761