Unterschied Terminsgebühr und Verfahrensgebühr?

3 Antworten

Die Verfahrensgebühr fällt immer an, wenn Du einen Rechtsanwalt für ein Verfahren beauftragst.

Die Terminsgebühr fällt dagegen nur dann an, wenn der Rechtsanwalt auch einen Termin in dem Verfahren wahrnimmt, also persönlich bei Gericht erscheint.

Die Gebühr liegt jeweils zwischen 80 und 560 €.

Weil es zwei Unterschiedliche Gebühren für unterschiedliche Bereiche der Tätigkeit sind. In dem Fall sind diese, weil es das Gesetz so will, in der Höhe gleich hoch (zumindest bei einem gerichtlich beigeordneten Anwalt). Die Verfahrensgebühr fällt durch die Vertretung an.

Terminsgebühr: http://www.anwaltmagazin.de/rvg/2600-terminsgebuehr-im-berufungsverfahren.html