Unterrichtung oder Sachkundeprüfung § 34 a?
Ist es nötig die Sachkundeprüfung zu machen, wenn man z.B. in einem Flüchltingsheim als Sicherheitsdienst arbeiten will oder reicht nur die Unterrichtung ?
2 Antworten
Ich habe vor kurzem meinen 34a Schein gemacht und für Flüchtlingsheime brauchst du nur die Unterrichtung.
Die Sachkunde Prüfung ist für Türsteher, citystreife oder Kaufhausdetektiv.
Also bei mir war es so, das wir ein kleinen ' Test ' geschrieben haben, zur Überprüfung ob wir überhaupt was ich sag mal begriffen und behalten haben. Es ist denke ich bei jedem Lehrer unterschiedlich.
selbst wenn du diesen nicht bestanden hättest, würde man dir die unterrichtung geben müssen da du ja die 40 h anwesenheit hattest
sowohl die sachkundeprüfung als auch die unterichtung können unter den begriff 34a fallen
in der sachkundeprüfung werden wie man sich sicher denken kann tests von der ihk geschrieben
in der unterrichtung reicht die anwesenheit von 40h
auch wenn die unterrichtung ausreicht ist es doch empfehlenswert zumindest die sachkunde zu machen, da du da wenigstens einen kleinen teil rechtskunde mitmachst was ja gerade im flüchtlingsheim durchaus hilfreich ist
mfg
Ja, hatte ich auch vor. Vielleicht lasse ich mir aber zeit damit, die termine sind alle belegt ..
naja in der sicherheitsbranche werden immer mitarbeiter gebraucht
wenn du dich in einem großen konzern bewirbst und angenommen wirst zahlen sie sogar (sofern du glück hast) die sachkunde bzw die GSSK (geprüfte schutz und sicherheitskraft
und wenns noch passt dann mach doch gleich ne ausbildung
das öffnet nur noch mehr türen
Kannst du mir bitte sagen, ob man nach der unterrichtung ein test machen muss bzw. Eine prüfung und danke für die antwort :)