Untermieter Zahlt nicht nach Auszug?
Moin, ich wohne nun seit ca 2 Jahren mit einem "Freund" zusammen. Ich bin der Hauptmieter und wir haben keinen schriftlichen Untermietvertrag. Dieser hat mir seinen Auszug mitgeteilt, sieht allerdings nicht ein, seine 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten und will mich alleine mit den Kosten stehen lassen.
Nun frage ich mich, ob ich ein Recht auf die Kündigungsfrist habe.
3 Antworten
Kommt drauf an. Hast du möbliert oder unmöbliert (unter-)vermietet?
Hier wird es (meiner Meinung nach) am besten erklärt:
Ja. Und bei sowas: immer schriftlich agieren, damit du es belegen/nachvollziehen kannst ;-)
Zwischen dir und dem Untermieter besteht ein mündlicher und wirksamer Mietvertrag, der durch den Untermieter nur schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten hier zum 31.03. 20 ohne Begründung gekündigt werden kann. Ihr könnt aber auch einen aufhebungsvertrag einvernehmlich abschließen, wobei das Mietende frei wählbar ist.
Der einsichtssschwache Untermieter kann jederzeit ausziehen, aber das Mietverhältnis mit dir endet damit keinesfalls. Der Untermieter bleibt also zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Mietende verpflichtet.
Sollte sich dein Untermieter also nicht zur Zahlung der Miete verpflichtet sehen, weil er seine Mietsache verlassen hat, dann ist er einen Tag nach dem Termin der Mietzahlung im VERZUG! Das berechtigt dich zu einer Zahlungsklage, die du sicher gewinnen wirst, zumindest aber zu einer gerichtlichen Mahnung, der zwar widersprochen werden kann, aber die darauf folgende Gerichtsverhandlung wirst du auch sicher gewinnen.
Nun könntest du auch den 2. Zahlungstermin abwarten und wenn der fruchtlos verstreicht, könntest du den UVM fristlos kündigen mit noch mehr unangenehmen Folgen für deinen Untermieter... Teile ihm das freundschaftlich mit und bewege ihn damit um Überdenken seiner Unbedachtsamkeit....
Nun frage ich mich, ob ich ein Recht auf die Kündigungsfrist habe.
Ja. Und auf eine Kündigung in Schriftform.
Es ist unmöbliert. Also wir sind gemeinsam eingezogen und haben unsere eigenen Möbel mitgebracht. Mit den Voraussetzungen gilt also die Kündigungsfrist von 3 Monaten?