Untermieter belästigt durch Lärm, ist aber geistig behindert, was tun?

5 Antworten

Er warf mir daraufhin (rechtlich korrekt) vor, dass er ab Punkt 6 Uhr vertraglich Freiheit hätte, Krach zu machen.

Nö, das hat er nicht und rechtlich korrekt ist das auch nicht. Er kann zwar um diese Uhrzeit einen Nagel in die Wand kloppen oder mit der Bohrmaschine in die Decke bohren, aber vermeidbaren Krach darf er nicht machen, zumindest nicht so, dass andere Mieter belästigt werden. Für alles andere - wie z. B. Musik gilt Zimmerlautstärke und zwar rund um die Uhr.

Er hat nicht das Recht, Lärm zu machen ab oder bis zu einer bestimmten Uhrzeit. Lärm beginnt dann, wenn Andere dadurch gestört werden, das kann auch um 9.00 Uhr morgens oder um 16.00 Uhr nachmittags sein. Rufe die Polizei!

Eines steht fest. Wenn du dich gestört fühlst kann der Bengel noch so behindert sein, ohne Ende Lärm zu machen geht nicht. Sorge dafür dass der rausgeschmissen wird. Ansonsten wirklich mal die Polizei rufen wie schon jemand geschrieben hat. Evtl. checkt er dann ja mal was.

Ja die spielen die Behindertenkarte aus. Hab da mal eine inmitten sehr vieler Leute erlebt (Rohlstuhlfahrer) ist durch die Mengen gefahren mit lauter Musik durch einen Ghettobluster oder wie die Dinger heissen, aber sagen will man ja auch nichts, sonst kriegt man noch einen blöden Spruch von wegen Behindertenfeindlichkeit reingedrückt.

Unter Tags kann man da nichts machen, da bemüht sich keiner hin. Aber ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe (bei manchen Hausverwaltungen auch schon ab 20:00 Uhr) da kann man dann schon mal die Polizei rufen. Und vielleicht macht der das extra? So kranke Typen gibt es wirklich, brauchen Aufmerksamkeit oder haben ein seltsames Weltbild...

Gehört dir die Wohnung? Bei Untermieter doch eigentlich nicht, hast du dann schon mit dem Vermieter darüber gesprochen?

Sehr viele Wege gibt es da leider nicht. Ausziehen ist fast das Beste. Die Polizei hilft nur vorübergehend und bis man den rausgeklagt hat, das dauert ewig, wenn die da nicht rauswollen und sich quer stellen... Und wenn du ihm das Leben etwas schwer machst? Den Spieß mal umdrehen?

Seegurke89 
Fragesteller
 18.09.2018, 08:45

Untermieter im Sinne von örtlich, nicht vertraglich. Ich denke, ich werde mir irgendwo sinnvolle Rechtshilfe suchen und mal anfragen, welche konkreten Möglichkeiten mir offenstehen. Eventuell bekomme ich auch die Betreuer-Daten und kann mit ihm/ihr mal reden. Ich möchte den Rechtsweg erst beschreiten, wenn man es anders nicht mehr geregelt bekommt. Der ganze Mist mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist furchtbar kompliziert und langwierig. Aber im Notfall auch das.

Joy89  18.09.2018, 16:22
@Seegurke89

Ja, das klingt ganz vernünftig. Rechtssachen dauern ewig. Hatte da erst im Umfeld einen Fall, der Frau wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Die war gesund, hatte Arbeit... trotzdem hat sie es geschafft, 5 Monate länger drin zu bleiben, als sie durfte. Wollte am Ende kostenlos wohnen... Jetzt geht auch nach ihren Auszug alles vor Gericht mit Kosten usw. Also Mieter können schon auch ätzend sein, nicht nur immer die Vermieter.

Viel Glück und Erfolg mit allem.

Lg Joy

Wer nachts lärmt, begeht Ruhestörung und wegen sowas kann man die Polizei rufen.