Unterhaltsvorschuss und Lohnsteuererklärung

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Auch der Unterhaltsvorschuss ist Unterhalt. Du kannst nur das halbe Kindergelkd angeben, da ihr Euch das Kind ja auf der Lohnsteuerkarte teilt. Wenn er keinen Unterhalt zahlst kannst Du beim Finanzamt beantragen das Du das ganze KInd auf Deine Steuerkarte bekommst und dann kannst Du auch das komplette Kindergeld eintragen.