Unterhaltsvorschuss und Lohnsteuererklärung
Hallo. Ich sitze an der Lohnsteuererklärung. Und frage mich wie es sich mit dem Unterhalt verhält. Ich habe einen Sohn von meinem Exfreund. Er hat seit längerem keinen Kontakt und zahlt auch keinen Unterhalt. Ich bekomme nur noch bis nächstes jahr Unterhaltsvorschuss. Nun kann ich ja nur die hälfte des Kindergeldes angeben... wenn er keinen zahlt aber eigentlich das ganze Kindergeld. wie ist es mit dem Unterhaltsvorschuss? Zählt der als normaler unterhalt sodass ich nur das halbe kindergeld angeben kann?
1 Antwort
Auch der Unterhaltsvorschuss ist Unterhalt. Du kannst nur das halbe Kindergelkd angeben, da ihr Euch das Kind ja auf der Lohnsteuerkarte teilt. Wenn er keinen Unterhalt zahlst kannst Du beim Finanzamt beantragen das Du das ganze KInd auf Deine Steuerkarte bekommst und dann kannst Du auch das komplette Kindergeld eintragen.