Unterhaltsvorschuss - muss Ex Arbeit annehmen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann deinen Aerger verstehen, aber es ist schon so, wie du schreibst, die meisten bekommen eben keinen Druck gemacht und du kannst da nicht viel machen, als immer wieder mal beim Jugendamt nachhaken.

Wenn er schon laenger arbeitslos ist und in Richtung langzeitarbeitslos tendiert, dann wird es auch eng, einen Job ueberhaupt zu finden, wo man was zahlen kann. Klar muss man sich offiziell bemuehen, vom Jobcenter wird auch mal das ein oder andere Bewerbungsschreiben verlangt, aber da ist dann auch schon Ende der Fahnenstange.

Und ich habe einen Bekannten (hat auch noch nie Unterhalt zahlen muessen seit 8 Jahren), der mal laenger arbeitslos war und jetzt ist er echt bemueht zu arbeiten und er arbeitet seit 4 Jahren nun Vollzeit, aber der ist noch nie ueber 1000 Euro Einkommen mit Ueberstunden und Schichten hinaus gekommen. Zuerst gab es nicht mal 6 Euro Stundenlohn, jetzt seit 2015 hat er die 8,50E, aber bei einer Zeitarbeitsfirma und die zahlen nur 120 Stunden pro Monat, der Rest geht auf ein Zeitkonto, wenn sie nichts fuer ihn haben. Und kriegt jeden Monat Alg2 aufgestockt. Einen weiteren Job geht auch nicht, er ist fast immer auf Abruf, muss staendig bereit sein, wenn sie was haben fuer ihn.

Von daher, selbst wenn dein Ex jetzt Arbeit findet, er muss erst mal ueber den Selbstbehalt kommen, um ueberhaupt was zahlen zu koennen. Fuer den vollen Mindestunterhalt muesste er ja schon ca. 1600 Euro netto haben bei 2 Kindern.

Den Vorschuss muss er nur zurueck zahlen, wenn er nicht regelmaessig nachweisst, dass er nicht zahlen kann, ansonsten nicht.

Man kann ihn anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung, wird in so einem Fall aber wohl eher eingestellt. Und das ist dann auch schon das Ende von dem, was geht.

Die 6 Jahre Unterhaltsvorschuss sind daher noch eine gute Zeit, danach gibt es gar nichts mehr, ausser man liegt unter dem Alg2 Satz, dann gibt es Aufstockung.

Damit muss man einfach leben, Wut hilft einem nicht weiter. Klar ist das anstrengend und macht einem fertig, aber man hat die Kinder und es ist, wie es ist. Man wollte die Kinder haben, jetzt muss man auch damit klar kommen.

Klingt vielleicht hart von mir, aber ich denke, dass ich das sagen darf, denn ich bin seit 23 Jahren alleinerziehend und habe auch 2 Kinder. Fuer beide habe ich 6 Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten und das war es. Fuer meinen aelteren Sohn habe ich noch ab und an Unterhalt bekommen, mal 60 Euro im Monat, mal ein paar Jahre keinen Pfennig. Und fuer meinen juengeren Sohn noch nicht einen Cent in 14 Jahren. Ich habe 2 Titel gegen die Vaeter, aber die Pfaendungen sind erfolglos und das ist ein totaler Auswand, damit man die Pfaendung nicht auch noch selbst tragen darf, die Kosten.

Sogar wo du wohnst, spielt eine Rolle. Mein Ex hat noch ein Kind in einem anderen Bezirk, das Jugendamt hat Anzeige erstattet und er wurde am Ende zu 2 Jahren auf Bewaehrung verurteilt und musste den Rueckstand dort zahlen (hat sich Geld geliehen), damit er Bewaehrung bekommt. Ich habe auch Anzeige erstattet (das Jugendamt wollte nicht), die Sache wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Da das andere Kind jetzt regelmaessig Geld bekommen musste, bekam ich gar nichts mehr.

Ich habe an die Zeitung geschrieben, war beim Chef des Jugendamts und beim Kreisvorsitzenden zum Termin, aber egal, was man macht, es hilft einem nicht weiter und irgendwann gibt man dann halt einfach auf und konzentriert sich auf seine Kinder. Meine Kinder sollen darunter nicht leiden.

Ich habe fast durchgehend Vollzeit gearbeitet, bin Pendler, ich bin zwar geschafft und kaputt, aber auch stolz drauf, es alleine geschafft zu haben. Das was aus ihnen geworden ist, ist ganz alleine mein Verdienst.

Das Jugendamt hat mich uebrigens vor kurzem gebeten, meine Beistandschaft nach 14 Jahren einzustellen, weil "da doch eh nichts dabei rumkommen wuerde. Wenn es was neues geben sollte, koennte ich ja wieder kommen".

Traurig, aber wahr.

 

Keine Angst - Deinem Ex wird sehr wohl vom Jobcenter Druck gemacht. Er hat eine Eingliederungsvereinbarung. Wenn er sich nicht daran halten würde, bekäme er ene Sanktion nach der anderen.

Und vom ALG-II-Satz kann man keinen Unterhalt zahlen.

Es kann ja auch sein, es gibt keine geeigneten Jobs für ihn - wie bitte soll er da arbeiten gehen?

Den Unterhaltsvorschuss muss er mal zurück zahlen - wenn er denn kann.

Du kannst gar nichts machen.

Tut mit leid, das sagen zu müssen, aber wenn Dir das Geld knapp wird, müsstest Du mal versuchen, das Geld besser einzuteilen.

Und ich weiß, wovon ich schreibe: Ich habe selbst 3 Kinder mit knappem Buget groß gezogen.

Den Unterhaltsvorschuss muss er zwar (theoretisch) zurück zahlen, aber einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

Wenn er sich nicht weigert, irgendwelche Maßnahmen zu machen und auch auf Jobangebote eingeht und sich bewirbt, ist ihm nichts nachzuweisen.

Tja, wenn Du hättest etwas bewirken wollen, dann hättest Du Dich nicht ans Jugendamt wenden sollen um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, sondern mit eigenem Anwalt einen Unterhaltstitel erstreiten und durchsetzen sollen.

Das Jugendamt ist angehakten Kuschelkurs zu fahren und hat keinerlei Einfluss auf das Bewerbungsverhalten, das Jobcenter hat zwar auf Letzteres Einfluss, aber bewerben heißt auch nicht das man eingestellt wird.....

alternativ könntest Du ihn auch anzeigen .... ob es was bringt ... wer weiß ...

http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html

§ 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Urknall  19.03.2015, 06:07

Nö, fällt aus, sie hat das Spiel ans Jugendamt abgegeben, erhält nun von dort Geld, wahrscheinlich hat sich auch noch ner Bestandsschaft zugestimmt und somit ist der Ex nun Schuldner beim Jugendamt und nicht bei Ihr, Sie erhält ja nun "Unterhalt"

Dazu müsste man das ganze Prozedere erstmal wieder so drehen, dass man wieder selbst ein Mitspracherecht hat.

petrapetra64  19.03.2015, 09:10
@Urknall

Also Anzeige erstatten kann man auch selbst, wenn das Jugendamt das nicht fuer einem machen will. Habe ich auch schon gemacht. Wurde aber einfach von der Staatsanwaltsschaft eingestellt, das Verfahren.

Mit dem Anwalt hatte ich es auch mal versucht, aber da kam bei mir das gleiche raus, wie beim Jugendamt, nichts. Aber ein Anwalt ist teuer, wenn man keine Prozesskostenhilfe kriegt.

Ein Titel hilft einem auch nicht gross weiter, wenn jemand nicht pfaendbar ist und die meisten Alg2 Empfaenger sind nicht pfaendbar, weil nichts zu holen ist.