Unterhaltstitel trotz bezahlter Unterhalt?

5 Antworten

Einen Titel muss man nicht unterschreiben, der wird vom Gericht ausgestellt. Absoluter Schwachsinn, bezahle den Unterhalt und mehr gibts nicht.

Menuett  28.02.2017, 14:39

Beim Jugendamt gibt es dafür eine extra zugelassene Urkundsperson.

Toller Rat, den Du da gibst.

Das Gericht kostet noch mal extra und es besteht ein Recht auf einen Titel.

Verstehe ich überhaupt nicht, denn wenn du zahlst ist der Titel schon wirksam.
Wenn ich mich nicht irre, lass dich mal bitte beraten, wenn das stimmt, ersparst du dir viel stress.

Das Jugendamt setzt mich unter druck.  Darum verstehe ich es nicht das gesagt wird das sie es einklagen will und recht bekommt.  Termin habe ich heute Nachmittag.  

Menuett  28.02.2017, 14:41

Nun ja, Dein Ding, dann unterschreibe halt nicht.

Wirst schon sehen, was du davon hast.

Natürlich nicht. Wenn du deine Verpflichtungen nachkommst, warum solltest du so was unterschreiben ?

Menuett  28.02.2017, 14:39

Weil es da ein Recht des Kindes gibt.

Das Gericht wird einen Titel erlassen. Das kostet den Fragesteller noch mehr, wenn er das nicht macht.

Du mußt nicht unterschreiben.

Dann geht die Sache vor Gericht und wird vom Gericht tituliert und Du zahlst dann noch die Gerichtskosten.

Da wäre das Jugendamt wesentlich günstiger.

Die Bearbeiterin vom Jugendamt hat das nicht gesagt, das ist eine Erfindung von Dir.

Das Jugendamt tituliert IMMER, das ist völlig unabhängig von den Gefühlen der Beteiligten.