Unterhalt obwohl kein Bafög Anspruch?

7 Antworten

Dein Vater hat unrecht.

Du bekommst kein Bafög, weil dein Unterhaltsanspruch gegen gerechnet wird. Wenn du kein Bafög bekommst, dann heißt das, dass dein Unterhaltsanspruch größer ist als der Maximalsatz beim Bafög.

(Evtl. Vermögen und Einkommen deinerseits mal außer acht gelassen.)

Jedenfalls heißt es genau das Gegenteil von dem was dein Vater behauptet. Kein Bafög bedeutet, dass du deinen Lebensunterhalt über den dir zustehenden Unterhalt bestreiten könntest.


Avertgrad 
Fragesteller
 22.07.2016, 23:19

Nur zur Sicherheit nochmal: ich habe leider auch, völlig unabhängig von dem Einkommen meiner Eltern keinen Anspruch auf Bafög an dieser Hochschule, da diese recht neu ist und gerade noch um dementsprechende Anerkennung kämpft. Habe aber außer dem einen ganz normalen "Studentenstatus".


CharaKardia  22.07.2016, 23:21
@Avertgrad

Das spielt dabei keine Rolle.

Avertgrad 
Fragesteller
 22.07.2016, 23:28
@CharaKardia

War auch meine Meinung, die ich mir in stundenlangem googlen gebildet habe. Dann habe ich ja wenigstens ein Argument. Seine Begründung ergibt für mich auch absolut keinen Sinn. Habe es eben immer so verstanden, dass meine Eltern "verpflichtet" sind mir Unterhalt zu zahlen, solange ich noch keine abgeschlossene Berufsausbildung habe und deren Einkommen zu hoch ist, sodass ich keinen Anspruch auf Bafög habe.... ist doch richtig oder?

Nach deinem 18. Geburtstag sind die Eltern dir während deiner ersten Berufsausbildung/ Studium unterhaltspflichtig

  • wenn du dabei selbst kein eigenes ausreichende Einkommen erzielst
  • und die Eltern entsprechend "leistungsfähig" sind.

Sollten die Eltern nicht oder nicht in vollem Umfang "leistungsfähig" sein, könntest du ggf. staatliche Unterstützung (z.B. BAföG-Leistungen) beanspruchen.

Da BAföG- Leistungen als "Einkommen" zählen, können die Eltern zuerst einmal verlangen, dass du vorrangig diese Unterstützung beanspruchst, da sich dadurch ihr möglicher Unterhalt verringert.

Im "Umkehrschluss" bedeutet das: Sollte dein BAföG-Antrag abgelehnt werden, weil das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, um staatliche Unterstützung zu beziehen, müssen die Eltern dir den nach dem "Unterhaltsrecht" zustehenden Unterhalt gewähren. - Den müsstest du dann aber selbst von ihnen einfordern.

  • Ein BAföG-Bescheid, in dem den Eltern ein bestimmter Betrag als Unterstützung für dich angerechnet wurde (und BAföG-Leistungen daraufhin abgelehnt werden), ist noch kein "Unterhaltstitel", der dich zum Anspruch dieses Betrages befähigt. Denn das "BAföG" und das "Unterhaltsrecht" sind zwei verschiedene Schuhe.

Wie viel dir nach dem Unterhaltsrecht an Unterhalt von den Eltern zusteht, ist von deiner Wohnsituation u.a. abhängig. 

  • Eigenes Einkommen und das Kindergeld werden auf deinen Anspruch angerechnet.

Von dem Unterhalt (zusammen mit deinem möglichen eigenen Einkommen und dem Kindergeld) musst du dann deinen gesamten Lebensunterhalt bestreiten (Verpflegung, Unterkunft, Kleidung...).

  • Das mögliche Schulgeld für eine private Uni/ Hochschule müssen die Eltern hingegen nicht zahlen. 
  • Das könntest du nur von ihnen einfordern, wenn es keine "kostenfreie" Einrichtung gäbe, an der du ein deinen Fähigkeiten entsprechendes Studium aufnehmen könntest.

Auch wenn Du auf einer Privatschule bist, aber die Ausbildungsabschluss staatlich anerkannt, hast Du Anspruch auf Unterhalt zu Deiner 1. Ausbildung.

Staatlich anerkannt ist wichtig!!!

Der Unterhalt "orientiert" sich an der Düsseldorfer Tabelle.

Urteile dazu gibt es wie Sand am Meer.

Also "Fledermaushypnose auf Lehramt" wäre schlecht (sinngemäß).

Gruß Dietmar

Avertgrad 
Fragesteller
 22.07.2016, 23:32

:D :D ne ne.. geht um ein Medizinstudium und der Abschluss ist ganz normal staatlich anerkannt. Die ersten Jahrgänge machen dieses Jahr ihren Abschluss.

Solange du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast,sind dir deine Eltern in Erstausbildung / Studium zum Unterhalt verpflichtet,vorausgesetzt sie sind leistungsfähig,egal ob deine Ausbildung nun durch Bafög - gefördert werden könnte oder nicht !

Die bafögförderfähigkeit der Ausbildung (also ob Schüler überhaupt rein theoretisch gefördert werden können) hat nichts mit Unterhalt zu tun. Selbst wenn es keine staatliche Anerkennung gäbe hat das nichts mit dem Unterhaltsrecht der Auszubildenen zu tun.