Unter was läuft eine Haushaltshilfe?

3 Antworten

Hallo Michael.

Unter diesen Voraussetzungen übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für eine Haushaltshilfe:

  • Wenn Ihre Frau akut erkrankt, zu einer geplanten Behandlung ins Krankenhaus muss oder eine Kur macht oder aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung nicht den Haushalt führen kann.
  • und es gibt niemanden in Ihrem Haushalt, der die Aufgaben übernehmen kann, zum Beispiel, weil Sie berufstätig sind und die Kinder nach der Schule oder dem Kindergarten versorgt werden müssen.
  • und Sie haben ein Kind, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei Krankenhaus oder ambulanten Operationen übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für eine Haushaltshilfe auch dann, wenn Ihr Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr haben.
michael1581 
Fragesteller
 24.03.2015, 08:14

Hallo Die DAK hat mir aber gesagt das die Haushaltshilfe nur zutrifft wenn ich ein Kind zu hause habe. Wenn meine Tochter morgens in die Kita geht dann braucht meine Freundin keine Kraft weil die Haushaltshilfe nur zu Aufsicht eines Kind betrifft. Jetzt hab ich unbezahlten Urlaub genommen und der Antrag wird wahrscheinlich abgelehnt weil mein Kind in der Kita ist.

DAKGesundheit  24.03.2015, 15:31
@michael1581

Hallo Michael, am besten stellen Sie den Antrag und vermerken dort die Zeiten des Kindergartenbesuchs und für welchen Zeitraum (Stunden) also vor, während und nach dem Kindergarten Haushaltshilfe benötigt wird. Geben Sie bitte auf jeden Fall an, dass von Ihnen unbezahlter Urlaub genommen wird. Wenn es sich um eine akute Erkrankung Ihrer Freundin handelt, dann kann der Arzt auf dem Antrag angeben, aus welchem Grund Haushaltshilfe benötigt wird. Wenn Ihre Freundin zum Beispiel bettlägerig ist, kann sie nicht das Kind in den Kindergarten bringen und abholen oder ggf. Essen vorbereiten und das Kind nachmittags betreuen. Inwieweit das bei Ihrer Freundin zutrifft, entscheidet der behandelnde Arzt.

Diese Haushaltshilfe ist eine sogenannte Satzungsleistung nach dem

§ 38 SGB V.

Jede Krankenkasse kann dies, muss aber nicht,  freiwillig in ihre Satzung aufnehmen.

Gemeinsam ist jedoch bei allen Kassen die die Haushaltshilfe n. § 38 SGB V in der Satzung haben: um in den Genuss dieser Leistung zu kommen, muss mind. ein Kind unter 12 Jahren mit im Haushalt leben und es darf KEINE weitere Person mit im Haushalt wohnen, die die Hauswirtschaft übernehmen könnte.

Dann gäbe es noch die Möglichkeit eine Haushaltshilfe über den § 37.2 SGB V zu bekommen. Das geht aber nur, wenn in kombination auch noch eine Behandlungspflege erbracht werden müsste. ( Z. Beispiel Injektionen wie Heparin, oder Verbände zu wechseln wären.)

Fällt auch nur eine dieser Vorgaben weg, so gibt es nichts von der Kasse.

die hilfe betreut in 1. linie die kinder. es ist einem mann ruhig mal zuzumuten, sich um den haushalt zu kümmern.

michael1581 
Fragesteller
 23.03.2015, 13:30

Ja aber ich bin berufstätig

Griesuh  28.03.2015, 06:54
@michael1581

Das sind viele Frauen auch. Diese müssen dann auch nach der Arbeit den Haushalt führen.