Ist dies unter falschem Namen einkaufen?

3 Antworten

Das ist Urkundenfälschung und Betrug. Darüber hinaus ist der Vertrag nichtig und Spotify hat Schadenersatzansprüche gegen dich.

Und Paypal ebenfalls. Und wirklich verdient hat Spotiy nicht, sie haben 87 Euro verloren, weil du den Dienst nutzt, für den du 120.- Zahlen müsstest.

Und bei Paypal weiss ich nicht, ob und wie viel sie verloren haben.

Die Paragraphen findest du mit den Begriffen Betrug und Urkundenfälschung, wenn du dir ein deutsches Strafgesetzbuch anschaust. Und ein Vertrag mit falschem Namen ist nach BGB nichtig, wenn es der anderen Partei auf deinen Namen ankommt und das ist sowohl be Paypal und Spotifiy der Fall.

Ausserdem können die beiden sämtliche weiteren Kosten von dir verlangen, die durch das theater entstehen und das kann schnell mal viel mehr als 120 Euro werden.

Im übrigen begeht du vermutlich auch noch gleich ein Steuervergehen, oder glaubst du, dass unter diesen Umständen die Steuern rechtmäßig in Deutschland abbezahlt sind?

TechnologKing67  10.07.2015, 02:24

Hier noch die Artikel:

  • Betrug Art.263 Abs.1 StGB
  • Urkundenfälschung Art.267 Art.1 StGB, wobei auch Online-Formulare als Urkunde gelten
  • Anfechtung wegen Irrtum Art.119 BGB, wobei der Name für Dauerdienstleister als wesentlich zu erachten ist
  • Steuervergehen allenfalls nach Art.370 der deutschen Abgabeordnung (AO)
ichwissenmehr 
Fragesteller
 10.07.2015, 02:26
@TechnologKing67

Bist du denn Anwalt oder woher hast du dieses Wissen?

ichwissenmehr 
Fragesteller
 10.07.2015, 03:30
@TechnologKing67

Ich zitiere einen Anwalt: AGBs können nicht dem Gesetzesstatus gleichgesetzt werden. Das Täuschen über das Herkunftsland und die Gewährung eines Rabatts lassen sich nicht unter § 263 subsumieren. Für einen Betrug ist eine tatsächliche und objektive Vermögensminderung vonnöten - das bloße Ausbleiben einer weitergehenden Vermögensmehrung ist nicht ausreichend. Zudem sind Bagatellbeträge für Straftatbestände unzureichend.

"[...]einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt[...]" Es ist eine Vermögensminderung erforderlich. Das tatsächliche Vermögen wird durch das bloße Ausbleiben einer Vermögensmehrung nicht beschädigt.

Ein Vermögensschaden wäre nur dann anzunehmen wenn sich die Vermögensposition des noch nicht verkauften Produktes schon anderweitig gefestigt hat. Beispielsweise wenn nur ein Produkt vorhanden ist und der Verkäufer es einem anderen Interessenten, mit welchem er schon Vertragsverhandlungen aufgenommen hat, hätte ohne Rabatt verkaufen können. Das ist vorliegend aber nicht der Fall.

Siehe dazu auch die Rechtsprechung des BGH zum Rabattbetrug: http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/263%20StGB.html#Rabattbetrug

Zitat: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erleidet der Verkäufer, der aufgrund einer Täuschung einen Sonderrabatt einräumt, nicht ohne weiteres in Höhe des erschlichenen Rabatts einen Schaden (BGH, Urt. v. 4.5.1993 - VI ZR 81/92 - NJW 1993, 2992 f.; BGH, Beschl. v. 12.6.1991 - 3 StR 155/91 - NStZ 1991, 488; BGH, Beschl. v. 30.9.1980 - 5 StR 394/80 - MDR bei Holtz 1981, 100). Da der Rabatt regelmäßig lediglich die Gewinnmarge aus dem Geschäft vermindern wird, bedingt die Rabattgewährung grundsätzlich nur eine reduzierte Vermögensvermehrung. Die bloße Vereitelung einer Vermögensvermehrung begründet aber keinen Betrug im Sinne des § 263 StGB (BGH, Beschl. v. 2.12.1987 - 3 StR 375/87 - BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 8; vgl. auch schon RGSt 41, 373, 375; 64, 181 f.). Entscheidend ist für die Tatbestandserfüllung beim (Eingehungs-)Betrug nämlich, daß der Verfügende aus dem Bestand seines Vermögens aufgrund der Täuschung mehr weggibt als zurückerhält (BGH, Beschl. v. 18.7.1961 - 1 StR 606/60 - BGHSt 16, 220, 223 im Anschluß an RGSt 9, 362; BGH, Beschl. v. 9.6.2004 - 5 StR 136/04 - wistra 2004, 384).

ichwissenmehr 
Fragesteller
 10.07.2015, 02:26

Der Vertragspartner bleibt - genau wie in Deutschland - die britische Spotify Finance Ltd.

Auch der Account bei Spotify ist ein philippinischer Account, man kann also nur den philippinischen Musikkatalog anhören.

Ronox  10.07.2015, 05:50

Sorry King, aber das ist zum Großteil Blödsinn, was du erzählst. Das StGB hat übrigens Paragrafen und keine Artikel.

TechnologKing67  10.07.2015, 21:28
@Ronox

In den AGB steht sicher auch, dass das Herkunftsland wichtig ist, aber auch von Gesetzeswegen ist es so.

Wenn man natürlich nur den philippinischen Katalog hören kann, stellt sich natürlich die Frage, ob Spotify wirklich eine Vermögenseinbusse hat, aber auch die Verminderung potentieller Aktiven gilt nach ständiger Rechtssprechung als Vermögenseinbusse, wenn Sie effektiv als verloren gelten, was der Fall ist, da hier bereits ein Abo abgeschlossen wurde.

Auf jeden Fall ist der Vertrag anfechtbar, das sei mal sicher. (Und in der Schwieg reden wird von Artikeln, deswegen habe ich Artikel geschrieben, bin Schweizer Jura-Student ;))

Beim Betruf ist das so ne Sache, in der Tat wird es schwierig, aber nach meinem Dafürhalten ist hier die Rechtsprechung er den Rabattbetrug nicht anwendbar, hier liegt kein Rabatt im technischen Sinne vor, es geht nicht darum, dass eine Leistung vergünstigt erschlichen wurde, sondern das eine Leistung erschlichen wurde, die "ichwissenmehr" als Deutscher nicht zugestanden hätte.

Was auf jeden Fall bleibt ist die Urkundenfälschung und die Nichtigkeit des Vertrag, wobei diese nur für die getäuschte Partei gilt.

Ob tatsächlich der Tatbestand des Betruges erfüllt ist, ist schwer zu sagen, aber ich finde das, was der Anwalt sagt, nachvollziehbar, natürlich würde ein solches Verfahren eingestellt aufgrund Geringwertigkeit, was unumstritten ist, aber noch nicht heisst, dass der Tatbestand einfach nicht erfüllt ist.

Was die Vermögensverminderung betrifft, rein Zivilrechtlich ist jede Verminderung eine Vermögensverminderung und rein strafrechtlich wird sich die Frage stellen, ob Sportify mit der "zur Verfügung Stellung" in Deutschland nicht andere Kosten hat, als auf den Phillipinen (verschiedene Währungen etc.).

Meine Antwort war nur grundlegend, um im Einzelfall zu handeln, müssen Verträge studiert, Interessen abgewogen etc. werden.

Du wirst mit Paypal Probleme bekommen, denn:

Bei PayPal habe ich ebenso einen Account erstellt, ebenso unter philippinischer Adresse.Habe irgendeine Straße in Manila genommen und dazu dann noch die beliebtesten Vor- und Nachnamen auf den Philippinen.

Die in diesem Fall als Finanzdienstleister tätige Firma Paypal hat eine lux. Bankenlizenz und demnach auch das Recht, von Dir die Kopie Deines Ausweis zu fordern.

Ob danach eine Anzeige wegen des Verdachts auf Geldwäsche erfolgt wegen Deiner Datenverschleierung sei dahingestellt.

Ich kann hier nichts erkennen, was strafrechtlich relevant wäre.

Zivilrechtlich sieht das evtl. anders aus - Du hast zumindest gegen die AGB dieser Anbieter verstoßen. Mehr als eine Sperrung des Accounts dürfte Dir da aber auch nicht drohen.

ichwissenmehr 
Fragesteller
 10.07.2015, 18:04

Robert, du bist mein Liebling :-D

Bist du Jurist?