Unser Haus ist abgebrannt. Versicherung will nur Zeitwert zahlen. Hilfe!?

17 Antworten

Bei solchen Angelegenheiten immer ein Anwalt zu Rate ziehen! Keine Rechtsschutz? 

FirstLex 
Fragesteller
 30.12.2016, 08:29

Haben wir. Scheint wohl unser Weg zu sein :( . 
Ich verstehe einfach nicht weshalb die nicht alles zahlen wollen. 

TreudoofeTomate  30.12.2016, 08:32
@FirstLex

Ich verstehe nicht, wo dein Problem liegt. Sie zahlen doch den Zeitwert. Mehr war die Hütte (sorry, keine Beleidigung) vermutlich einfach nicht mehr wert.

Selbstverständlich würde ich auch kämpfen, wenn ich an deiner Stelle wäre. Denn eins ist klar, für den Zeitwert bekommst du kein neues Haus.

DolphinPB  30.12.2016, 15:25
@TreudoofeTomate

Sie verstehen offenbar das oder die Probleme nicht und vor Allem, Sie kennen sich bei Wohngebäudeversicherungen offenbar überhaupt nicht aus, kommentieren hier aber trotzdem fleissig.

Ich muss sehr direkt werden !

Es kann nicht stimmen was du schreibst.
Deine Ausführung ist ein Widerspruch gegen all meine berufliche Erfahrung.

Nach einem Brandschaden der zu einem Totalschaden führt, rückt nach der Feuerwehr IMMER die Polizei an und beginnt mit den Ermittlungen. Die Ermittlungen dauern je nach Situation zwischen 4 Wochen bis X-Monate an. Nach Abschluss der Ermittlungen, fordert der Sachbearbeiter die Polizeiakte an um sicher zu stellen, dass keine Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer vorliegt. Im Durschnitt darf man von etwa 3 Monaten ausgehen, bis die Versicherung überhaupt in der Lage ist ein Angebot zu machen.

Jetzt erzählst du hier, dass dein Haus vor vier Wochen ausgebrannt ist und dir bereits ein Angebot vorliegen soll? Und das in der Weihnachtszeit? Sorry, doch das halte ich für unmöglich!

Zum Regulierungsablauf
Ich gehe nur darauf ein, da hier so viel Falsches geschrieben wurde !


Eine Wohngebäude-Versicherung, ist stets eine NEUWERTVERSICHERUNG. Ohne Ausnahme ! Dadurch wird sichergestellt, dass sich der Versicherungsnehmer nach einem Totalschaden ein Haus nach gleicher Art und Güte wiederaufbauen kann. (= KEIN ZEITWERT !!!) 

Eine Versicherung geht jedoch nicht hin und zahlt aus guter Laune heraus die volle Versicherungssumme aus. Es gibt vielmehr klare Regelungen wie ein Schaden zu regulieren ist.

(Jetzt wird es etwas verzwickt)
Grundsätzlich gilt, der entstandene Schaden ist zu ersetzten.
Stark vereinfacht kann man sagen, nach einem Brandschaden ist das kaputte Haus, der Schaden. Somit muss die Versicherung vorerst auch nur den ZEITWERT des Hauses auszahlen und das obwohl eine Neuwertversicherung zugrunde liegt.

Sobald der Wiederaufbau des Hauses beginnt, ändert sich der Sachverhalt schlagartig. Nachdem dir die ersten Rechnungen der Baufirmen & Co. vorliegen, reguliert die Versicherung nach dem Neuwert. (= Du bekommst ein neues Haus aufgebaut)

Dieses Vorgehen ist sehr wichtig. Würde eine Versicherung nicht diesen Weg einhalten, könnte der Versicherungsnehmer die volle Versicherungssumme anfordern, sich das Geld in die Tasche stecken, auf einen Wiederaufbau verzichten und sich dadurch bereichern. Doch dies ist wiederum verboten…

Guten Rutsch…

Apolon  30.12.2016, 10:43

Hier muss ich ein Veto einlegen:

Eine Wohngebäude-Versicherung, ist stets eine NEUWERTVERSICHERUNG. Ohne Ausnahme ! Dadurch wird sichergestellt, dass sich der Versicherungsnehmer nach einem Totalschaden ein Haus nach gleicher Art und Güte wiederaufbauen kann. (= KEIN ZEITWERT !!!) 

Hinsichtlich Neuwert hast du recht.

Nur, z.B. in den uralten Versicherungsbedingungen VGB 62, gab es keine Unterversicherung. Bedeutet es wird max. die Versicherungssumme ausbezahlt - auch dann wenn das Haus einen höheren Wert darstellt.

MoechteAWissen  30.12.2016, 11:06
@Apolon

Hey Norbert, 

ich habe nichts von UV geschrieben ;)

  

DolphinPB  30.12.2016, 15:20

Danke !

Die einzig sinnvolle Antwort hier die dem Fragesteller auch weiter hilft (und nicht von Klugscheißerei und/oder völliger Unkenntnis zeugt).

MoechteAWissen  30.12.2016, 19:03

Thx :)

Dann habt ihr nicht die Richtige Versicherung und Versicherungssumme abgeschlossen.

Da gibt es erhebliche Unterschiede: Wiederbeschaffung, Wiederherstellung und Neuwert.

Und wie hatte ihr das Haus versichert?

Da hilft jetzt, wenn ihr so nicht weiter kommt, nur noch ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiter.

FirstLex 
Fragesteller
 30.12.2016, 08:27

Die Versicherungssumme wurde letztes Jahr von unserem
Berater überprüft. Er hatte uns auch einen besseren Tarif angeboten. Es hieß, wenn euer Haus abbrennt zahlt die Versicherung den Neubau.  Nur wie sollen wir mit dem Zeitwert ein neues Haus aufbauen? Hier kann doch etwas nicht stimmen.

TreudoofeTomate  30.12.2016, 08:34
@FirstLex

Naja, das Angebot eines besseren Tarifs nutzt nur etwas, wenn man auch darauf eingegangen ist und vermutlich die vorgesehene Wartezeit abgelaufen ist.

Apolon  30.12.2016, 10:56
@TreudoofeTomate

und vermutlich die vorgesehene Wartezeit abgelaufen ist.

Seit wann gibt es im Sachversicherungsbereich bei Vertragsänderungen eine Wartezeit?

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man auf solche Kommentare verzichten!

TreudoofeTomate  30.12.2016, 14:20
@Apolon

Wie gut, dass du das alles so genau weißt.

DolphinPB  30.12.2016, 15:27
@TreudoofeTomate

Nur kein Neid.

Es gibt (kurze) Wartezeiten, aber nur im Bereich von Elementarschäden, ansonsten hat dieser Begriff hier nichts verloren.

Teile uns bitte noch mit, bei welchem Versicherer die Gebäudeversicherung besteht und nach welchem Tarif, bzw. aus welchem Jahr die Versicherungsbedingungen stammen.

Bei den Beträgen, um die es in so einem Fall geht, ist ein Rechtsanwalt unbedingt hinzu zu ziehen.

Aus Erfahrung kann man sagen, daß die Versicherungen erst mal ein sehr niedriges Angebot machen. Viele akzeptieren das und dann knallen bei der Versicherung die Sektkorken.
Kämpfen lohnt sich.

Aber auch den Rat von Grisuh beherzigen und nachsehen, was im Versicherungsvertrag steht. Wahrscheinlich ist der ja mit verbrannt. Eine Kopie müßtest ihr aber von der Versicherung bekommen.

Viel Erfolg

Apolon  30.12.2016, 10:47

Bei den Beträgen, um die es in so einem Fall geht, ist ein Rechtsanwalt unbedingt hinzu zu ziehen.

Ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk für den RA - der freut sich sicherlich.

Mehr ist dein Tipp nichts wert, denn kein Versicherer kann innerhalb von 4 Wochen bei einem Total-Schaden ein Angebot abgeben.

Hier muss zuerst einmal ein Gutachten in Auftrag gegeben werden und außerdem wird auch die Polizei noch ermitteln.