Unrechtmäßige Rückforderung von Arbeitsagentur?

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Wie alt bist Du denn und mit welcher Begründung wird dieser Betrag von dir gefordert, muss ja eine Begründung geben ?

Ich habe gerade gesehen das Du im Zeitraum der Forderung noch minderjährig warst, demnach hast Du zu 100 % gemeinsam mit deinen Eltern ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter bezogen und diesen geforderten Betrag dann wahrscheinlich zu Unrecht.

Deshalb kann und hat das Jobcenter diesen ab deiner Volljährigkeit nun von dir selber gefordert, weil es das bei minderjährigen Kindern noch nicht darf.

Du hättest gleich bei der ersten schriftlichen Forderung reagieren müssen und zumindest vorsorglich erst einmal einen schriftlichen, fristgerechten, formlosen Widerspruch einlegen müssen, um die Fristen zu wahren.

Dann hättest Du dich auf die Beschränkte Minderjährigenhaftung nach § 1629 a BGB - berufen können, wenn Du nachweislich an deinem 18 Geburtstag nichts auf deinem Konto oder Sparbuch hattest, oder nur einen geringen Betrag, dann wäre die Forderung ggf. eingestellt worden bzw. Du hättest dann nur diesen geringeren Betrag erstatten müssen.

Ob das jetzt noch etwas wird kann ich dir auch nicht sagen, solltest dein Glück aber trotzdem einmal versuchen, mehr als eine Ablehnung kann ja nicht kommen.

Such dir den § 1629 a BGB - einmal aus dem Internet und lies was dazu geschrieben steht.

GerdausBerlin  13.01.2022, 19:09

Interessant und neu für mich.

Aber was ist mit Absatz 2 § 1629a Beschränkung der Minderjährigenhaftung BGB?

(2) Absatz 1 gilt nicht [...] für Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die allein der Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse dienten.

Ich dachte, ALG II dient den "persönlichen Bedürfnisse[n]" des Kindes.

Und wenn es heißt, "ich bekomme seit mehreren Monaten Zahlungsaufforderungen von der Agentur für Arbeit", dann ist es zu spät für einen Widerspruch. Dann hilft höchstens noch ein Ünerprüfungs-Antrag!

isomatte  13.01.2022, 21:32
@GerdausBerlin

Deshalb habe ich auch geschrieben, dass ich nicht weiß ob das noch etwas bringt, wenn gegen die Forderung nicht einmal Widerspruch eingelegt wurde.

Mit einem Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X könnte man es natürlich auch noch versuchen.

Was mit Absatz 2 ist kann ich dir auch nicht sagen, aber das geht auf jeden Fall, habe hier letztens erst von einem FS - ler einen Bescheid von Jobcenter gesehen.

Darin wurde bestätigt, dass die Einrede nach Paragraf 1629 a BGB - Erfolg hatte.

isomatte  18.01.2022, 13:09

Danke dir für deinen Stern !

Hast du möglicherweise einen Namensvetter, mit dem du verwechselt wirst? Das ging meinem Mann mal so. Da sollte auch schon der Gerichtsvollzieher klingeln, und er konnte Gott sei Dank noch klären, dass er nicht der Schuldner war, um den es ging.

Das wurde ja schon geschrieben: Es war ein großer Fehler, dass du keine zielführenden Schritte in Richtung Klärung des Sachverhalts unternommen hast.

Wenn du da lange nichts gehört hast, heißt das nicht, dass Gras über die Sache gewachsen ist. Glaub mir, die kennen das beim Jobcenter, dass Bezieher von unberechtigten Leistungen den Kopf so lange wie möglich in den Sand stecken. Nach Zeitraum X liegt der Vorgang wieder auf dem Tisch.

Setz jetzt alle Hebel in Bewegung! Schreib freundlich an Jobcenter und Gerichtsvollzieher (mit Namen vom Ansprechpartner, damit das Schreiben nicht im Orbit landet, am besten per Einwurfeinschreiben), dass es sich um einen Irrtum handeln muss und dass du nie Leistungen bezogen hast. Mach Kopien von den Schreiben und heb den Nachweis über das Einschreiben gut auf.

Es sind jetzt Kosten entstanden, die du hättest verhindern können. Amtsgericht und Gerichtsvollzieher arbeiten ja nicht umsonst. Ich fürchte fast, dass du diese Kosten tragen musst. Aber wer weiß...

Und dann hoffe, dass du mit einem blauen Auge davon kommst...

svnc1337 
Fragesteller
 13.01.2022, 12:15

Namensvetter kann nicht sein, mein Name inklusive zweiten Vornamen ist einmalig

Danke

wenn eine forderung per gerichtlichem mahnverfahren eingetrieben werden soll, gibt es zunächst den mahnbescheid, der formal und nachweisbar an den (vermeindlichen) gläubiger, also an dich zugestellt wird.

wenn du den aber ignorierst, statt einfach nur widerspruch einzulegen, wenn du die forderung bezweifelst oder sie als nicht korrekt bewertest, dann kommt es eben zum vollstreckungsbescheid, der den besuch eines gerichtsvollziehers nach sich zieht.

damit hast du ordentlich probleme am hals, weil das auch u.a. bei der schufa registriert wird und du zukünftig bei einem miet- oder handyvertrag als nicht kreditwürdig eingestuft wirst.

svnc1337 
Fragesteller
 13.01.2022, 12:16

es ist noch nicht per gericht sondern nur das zollamt im auftrag der arbeitsagentur

Mach das schriftlich. Wenn du nie Geld gesehen hast, sollen sie dir bitte das Empfängerkonto und das Datum dazu nennen, damit du das prüfen kannst. Und leg Widerspruch ein, wenn die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist.

FahrschulNerd  13.01.2022, 11:41

Wenn schon der Gerichtsvollzieher da war, ist die Frist unter Garantie abgelaufen.

Repwf  13.01.2022, 11:43
@FahrschulNerd

Der braucht keine Frist wenn der Fehler nicht bei ihm liegt gibt es da auch nach Ablauf nichts zu holen!

Habe versucht telefonisch das zu klären aber dort wurde ich nur endlos weitergeleitet und keiner hat sich verantwortlich gefühlt und konnte mir helfen.

Auf dem Schreiben steht ein Aktenzeichen, danach kann jeder, der damit zu tun hat dieses Verwaltungsakt nachvollziehen.

Anrufen wird da nichts bringen, Widerspreche den Forderungen schriftlich mit Bezug auf das Aktenzeichen und bitte um schriftliche Klärung bzw. wann du diese Leistungen und auf welchem Konto diese gegangen sein sollen zu Begründen.

Wenn du wirklich KEINE Leistungen erhalten haben solltest, wird sich das dann aufklären.