Unfallversichrung Invalitätsgrad gleichzusetzen mit Invalitätsgrad bei Behindertenausweises?
Hallo
Ich hatte vor ca einem Jahr einen schweren Unfall im Privatbereich Folge war ein schweres Schädelhirntrauma und Hirnblutungen welche es nötig gemacht haben mir einen Teil meines Schädelknochens zu entfernen!
Mittlerweile habe ich einen künstlichen Knochen eingesetzt bekommen, was mir jedoch immer bleiben wird Sind vor allem die Narben am Kopf und Luftröhrenbereich (von der künstlichen Beatmung), der Teilverlust von Geruchs und Geschmacksinnes, und was das schlimmste ist die extremen Kopfschmerzen die ich täglich ertrage!
Beim Sozialministerium habe ich einen Behindertenausweis angesucht, welche mir nach einer Ärztlichen Begutachtung mit einen 50GdB ausgestellt wurde!
Jetzt zu meiner Frage, da ich eine Private Unfallversicherung besitze, und diese jetzt in kraft dritt stellt sich mir die Frage wie wird die Einstufung von der Versicherung erfolgen? Ist diese Beurteilung mit der des Sozialministeriums gleich zu stellen, oder wird hier nach anderen Richtlinien beurteilt?
Hat es Sinn bei der Beurteilung des Gutachters der Versicherung zu Erwähnung das ich bereits einen Behindertenausweis erhalten habe mit der GdB von 50 oder ist das unrelavant für die Versicherung?
Danke schon mahl für die Antworten!
2 Antworten
Hallo lieber SemperFi1987,
wie LouPing schon richtig geantwortet hat, hat die Feststellung einer Invalidität bei einer Unfallversicherung überhaupt nichts zu tun mit der Einstufung eines GdB!
Bei deiner Unfallversicherung muß ein Arzt frühestens nach 12 Monaten nach dem Unfalltag einen Dauerschaden feststellen und diesen deiner Unfallversicherung in der Regel bis spätestens 15 Monate nach dem Unfalltag dem Versicherer gemeldet haben (manche bieten auch 24 Monate oder länger diese Meldefrist an)!
Eine evtl. Invaliditätsleistung stellt der Versicherer dann anhand deiner Gliedertaxe laut deinem Vertrag fest und prüft auch eine evtl. Teilinvaliditätsleistung, wobei der GdB keine Rollle spielt!
Also unbedingt die Fristen in den Bedingungen nachlesen und diese Fristen unbedingt einhalten! Die letzte Möglichkeit wg. evtl. Verschlechterung der Invalidität zu deinen Gunsten oder auch eine Verbesserung der Invalidität zugunsten des Versicherers ist nach 3 Jahren vom Unfalltag an gerechnet; diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gruß siola55
Geschmacksverlust müßte aber in deiner Gliedertaxe (z.B. 5%) aufgeführt sein...
www.onverso.de/unfallversicherung/gliedertaxe-invaliditaetsgrad/
Ja Geruch und Geschmack sind auf gelistet, aber was ist mit dem Implantat und Schrauben im Kopf, den Vernarbungen und vor allem die extremen Kopfschmerzen die ja leider täglich da sind? zählt das dann alles nichts oder gibt es dazu eine andere Einordnung oder ähnliches?
Muß ich leider passen - aber was hat denn dein Facharzt dem Versicherer mitgeteilt???
Hey SemperFi1987
Ist diese Beurteilung mit der des Sozialministeriums gleich zu stellen, oder wird hier nach anderen Richtlinien beurteilt?
Nein-das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Zwischen den Graden sind erhebliche Differenzen möglich.
Der vergebende GdB durch das Amt interessiert die private Unfallversicherung nicht-schließlich kann der auch Erkrankungen berücksichtigen die mit dem Unfall an sich nichts zu tun haben.
Auch nicht wenn das Gutachten des Amtes besagt das der Auslöser dafür der Unfall war?
Hey SemerFI1987
Nein.
Die % werden nach bestimmten Gsichtspunkten bewertet und verrechnet.
Erkrankungen/Verletzungen einfach addieren war früher mal,das gibt es schon lange nicht mehr.
Die Unfallversicherung bewertet völlig unabhängig-schließlich geht es hier um Geld.
Die % vom Amt hingegen beinhalten keinerlei direkte finanzielle Zuwendungen.
Danke für die Antwort!
Natürlich hab ich schon alles im Vertrag nach gelesen und auch alle Fristen ein gehalten, ich warte auch nur mehr auf eine Vorladung seitens der Versicherung bei einem Gutachter!
Nur leider ist mein Fall nicht in der Gliedertaxe angeführt also hab ich auch keine Ahnung was mich bei diesem Gutachter erwartet, beziehungsweise nach welche Kriterien ich da ein gestuft werde!