Unfallfahrzeug (unwissentlich) verkauft?

3 Antworten

Ein Recht oder einen Zwang zur Rücknahme gibt es nie.

Aber du bist zur Erfüllung des Kaufvertrags verpflichtet. Das klappt hinsichtlich der Unfallfreiheit natürlich nicht, so dass der Käufer Schadenersatz verlangen kann, sofern das Auto durch den Unfall einen geringeren Wert hat.

Zu den technischen Mängeln: Einen erhöhten Ölverbrauch kann man bei der Probefahrt nicht bemerken; wie hoch soll er laut Käufer denn sein?

Bei den anderen Mängeln hat er Pech gehabt, sofern du die Gewährleistung ausgeschlossen hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Flo61993 
Fragesteller
 26.06.2021, 00:56

Er hat ihn nur ca 300km gefahren, einen Wert kann er mir nicht nennen.

Wie sieht es aber aus wenn später ein Gericht entscheidet (wohl wahrscheinlich) das ich das Auto zurücknehmen muss und es hat jetzt aber viele mängel die bei verkauf nicht da waren ?

ronnyarmin  26.06.2021, 01:00
@Flo61993

Niemand kann dich zwingen, das Auto zurückzunehmen. Es kann aber sein, dass du dem Verkäufer Geld zurückzahlen mußt. Ob du im Gegenzug das Auto zurückbekommen willst, ist deine Entscheidung.

T3Fahrer  26.06.2021, 01:57
@ronnyarmin
Niemand kann dich zwingen, das Auto zurückzunehmen.

Aber klar doch! Er hat die Unfallfreiheit zugesichert, was er ganz offensichtlich nicht konnte - die ist auch mit einer Reparatur nicht wieder herzustellen und stellt einen eklatanten Mangel dar. Damit sollte der Käufer durchaus ein Recht auf Rückabwicklung bzw Rücktritt vom Kaufvertrag haben.

ronnyarmin  26.06.2021, 10:34
@T3Fahrer

Das ist richtig. Aber ob der Verkäufer das Auto zurückbekommen will, bleibt ihm überlassen.

T3Fahrer  26.06.2021, 11:48
@ronnyarmin

Das Wollen schon, das Müssen nicht... 😉

Du hast eine Versicherung, also lass dich anwaltlich beraten.

Flo61993 
Fragesteller
 26.06.2021, 00:49

leider zu dieser Uhrzeit sowie am Wochenende nicht zu erreichen.

Jedoch beschäftigt mich das Problem sehr.

Sollte auch an Menschen gehen die wissen was ein Gesetzestext ist und dies verstehen.

Du hast etwas zugesichert, was du letztlich (wie man jetzt unschwer sieht) nicht konntest, die Unfallfreiheit. Die kann man auch nicht mehr herstellen, insofern musst du ihn zurücknehmen, wenn sich die Käuferin nicht auf einen Nachlass einlässt, was sie schwerlich tun wird.
Für die jetzigen Schäden bist du nun nicht haftbar, insofern hast du dann wohl Anspruch auf Rückabwicklung mit Übernahme des wieder reparierten Autos.

Aber warum hat man nach einem knappen halben Jahr den Kaufvertrag vom ursprünglichen Kauf nicht mehr?! Das ist mehr als fahrlässig... 🙄 Das ganze Gelaber mit Zeugen vor Gericht wird wackelig und verspricht zumindest keinen sicheren Erfolg.

Du solltest den reparierten Wagen zeitnah zurücknehmen, um dir Rechtskosten von der Seite zu ersparen (die sonst sicherlich kommen werden), und zusehen, dass du deinen Kaufvertrag wiederfindest! Dann deinem Verkäufer auf den Leib rücken. Und ich würde die jetzige Rückabwicklung mit Auto zurück zu dir zusehen ohne Anwalt ihrerseits oder gar Gericht abzuwickeln, sonst würde ich nicht sicher ausschließen wollen, ob dir der Reparaturanspruch des zurückgenommenen Fahrzeugs womöglich aberkannt wird...