unfall auf einem parkplatz. aussage gegen aussage

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Es ist egal, ob die Frau stand oder nicht. Sie ist vorher rückwärts gefahren. Und damit hat sie SICHER zu stellen, daß niemand gefährdet wird. Hat sie nicht getan - es kam ja schließlich zum Unfall. Damit ist die Sache klar. Es ist völlig egal, wer hier wie viele Zeugen hat - Zeugen werden nicht zahlenmäßig gegeneinander aufgewogen, sondern sollen durch ihre Aussagen nur dazu beitragen, ein Bild davon zu zeichnen, wie sich der Unfall tatsächlich abgespielt hat. Lügen sie dabei, machen sie sich strafbar^^ Und wie gesagt, entscheidend ist nicht, ob die Frau stand, sondern daß sie vorher rückwärts gefahren ist.

§ 9 Abs. 5 StVO: Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

XTream 
Fragesteller
 27.06.2011, 19:15

sagen wir mal es wird so entschieden dass jeder jeweils 50 % zahlt .. hat das dann irgendwelche auswirkungen da ich noch in der probezeit bin ?

skyfly71  27.06.2011, 19:21
@XTream

Das hat nur dann Auswirkungen, wenn die Polizei ein Bußgeld verhängt hat. Kein Bußgeld - keine Folgen. Wenn Dulöhnen mußtest (das wären dann 80,-), wars ein B-Verstoß.

So wie du es schilderst, habt ihr evtl beide Schuld. Wenn du rueckwaerts auf einen Parkplatz faehrst, dann musst du dich laut StVO besonders vorsichtig bewegen, du hast eine besondere Sorgfaltspflicht. Vorfahrt hast du hier mit ziemlicher Sicherheit nicht gehabt.
Ob sie schon stand oder noch am Rollen war, dann ist das hier nicht von zu grosser Bedeutung. Auch beim Verlassen eines Parkplatzes hat sie eine Sorgfaltspflicht. Die Schuld wird wahrscheinlich verteilt - entweder 50:50 oder Hauptschuld bei dir.
Aussage gegen Aussage ist etwas, was so nicht zaehlt. Ein Richter hoert sich die Aussagen an und entscheidet dann frei nach dem Gehoerten, wo er die Schuld sieht.

XTream 
Fragesteller
 27.06.2011, 19:12

wie schon erwähnt .. es sind beide rückwärtsgefahren ..

In diesem Fall trifft beide Fahrzeugführer ein Verschulden. Eine "geteilte Schuld" führt dazu, dass beide Kfz-Haftpflichtversicherungen den Schaden des jeweils anderen beteiligten teilweise (z.B. je 50%) regulieren, beide Verträge sind dann schadenbelastet und werden im SF-Rabatt zurückgestuft.

Die Polizei ermittelt des ganze dann sehr genau wie es zu dem unfall kommen konnte und nimmt bestimmt ganz genau die zeugen durch :/ dann wirds bestimmt evtl. vor gericht gestellt und dann entscheidet vll. der richter :/

Wahrscheinlich muss jeder seinen Schaden bezahlen. Beim rückwärtsfahren hast Du auch keine Vorfahrt.