Unfall als Taxifahrer (Selbstbeteiligung)?

4 Antworten

http://auto-und-verkehr.de/2014/12/30/haftungsquoten-im-arbeitsrecht/

Lies mal hier.

Und hier unten

Müssen Taxifahrer für den Schaden selbst aufkommen?

Um die Haftungsfrage klären zu können, ist relevant, wann sich mit dem Taxi ein Unfall ereignet hat. Innerhalb der Arbeitszeit greift in der Regel die Versicherung des Arbeitgebers. Dabei muss sich der Unfall jedoch bei Ausüben einer betrieblichen Arbeit abgespielt haben. Ist der Taxifahrer privat mit dem Dienstfahrzeug unterwegs und es entsteht ein Schaden, haftet er selbst dafür.

Wichtig: Kommt es mit dem Taxi zu einem Unfall, weil der Fahrer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, beispielsweise während er absichtlich eine rote Ampel missachtete und es daraufhin zum Zusammenprall mit einem anderen Kfz kam, haftet er im Regelfall auch dann für den entstandenen Schaden, wenn sich der Vorfall in der Arbeitszeit ereignet hat.

Wer in den Fahrzeugüberlassungsvertrag für den Dienstwagen eine Passage aufnimmt, die den Dienstwagenfahrer für alle fahrlässigen Unfallschäden haftbar macht, kann diese getrost wieder streichen. Eine solche grundsätzliche Arbeitnehmerhaftung ist laut dem Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 91/03) nicht zulässig.

Normalerweise nein. Wenn er dein Arbeitgeber ist und dir das Fahrzeug überlassen hat.

Aber: Wenn du als Subunternehmer agierst kann es anders aussehen.

Daher: "Chef" im Sinne von Arbeitgeber - oder bist du Subunternehmer?

Wenn du im Auftrag des Chefs unterwegs warst und es keine grobe Fahrlässigkeit war, dann nicht.