Unfairer Staatsanwalt?

13 Antworten

Wenn die Staatsanwaltschaft einen Rückzieher macht, dann gesteht sie einen Fehler ein. Um das zu vermeiden bleibt sie bei der Anklage.

Auch wenn die Anklage gegen Dich nicht zur Verurteilung führt, besteht eine Stigmatisierung durch die Polizeiakten. Dort wirst Du als potentieller Straftäter geführt.

Saublöde Panne, wirklich saublöde.

Da hat die aufnehmende Polizeibeamtin die Namen verwechselt und falsch in die Vernehmung geschrieben.

In Anbetracht dessen jedoch, dass Deine Freundin die Vernehmung nochmals hätte durchlesen können, bevor diese sie unterschreibt, was sie entweder nicht oder nicht so genau gemacht hat, und ihr wohl dabei der Fehler aufgefallen wäre, nimmt man nun an, dass diese Aussage der Richtigkeit entspricht.

Und nun will da keiner mehr einen Rückschritt machen und einen Fehler eingestehen, zudem ist Vergewaltigung ein Offizialdelikt und wird eben nicht nur aus Antrag verfolgt.

Dass Du und Deine Freundin euch nun dagegen wendet, das könnte man auch dem Umstand entnehmen, dass man annimmt, Du würdest Deine Freundin vielleicht unter Druck setzen, um Dich zu entlasten und diese ist nun eingeknickt - was logisch betrachtet alleine von der Möglichkeit her gar nicht so abwegig erscheint, es kommt leider oft genug vor.

Das schlichte Gespräch, welches Du forderst, wird stattfinden. Spätestens vor Gericht, denn dort wird gesprochen. Der Staatsanwalt hält sich an seine Vorgehensweise und spricht nicht mit Dir, bevor es nicht zu einer Verhandlung kommt.

In dieser Verhandlung wird man Deine Freundin - jetzt Verlobte - als Zeugin aufrufen und eingehend befragen. Hierbei kann sie schildern, dass sie von Anfang an gar nicht Dich sondern den anderen gemeint hat, dass sie die Vernehmung nicht oder nicht so genau durchgelesen hat, dass es sich hierbei schlicht um eine Namensverwechslung handelt. Das kann passieren und ist ihrer - aber vor allem der Nachlässigkeit der aufnehmenden Beamtin geschuldet.

Wenn ihr das der Richter glaubt, wird das Ding nochmals ermittelt, dann gegen den anderen. Zudem wird die Beamtin dann wohl ein Problem mit ihrem Dienstherrn bekommen. Eine Namensverwechslung ist ein kleiner Feheler, wir alle sind Menschen, kann passieren. Aber in genau dieser Situation ist das ein Riesenfehler und sollte/darf eben nicht vorkommen.

Aber, ein Richter, der ein Urteil spricht, der gibt damit nicht nur bekannt, dass er die Wahrheit erkannt habe, er entscheidet letzten Endes auch darüber, dass das, was er für die Wahrheit hält, nun ab Urteil die Wahrheit ist. Glaubt der Richter Deiner Verlobten dann eben nicht, kann es sein, dass Du der Mops bist.

Komm jedoch niemals auf die Idee, zu behaupten, dass eine Polizeibeamtin eine Vernehmung gefälscht habe, um Dich dranzukriegen. Es wird angenommen, dass die nichts davon hat, wenn sie ausgerechnet Dich ans Messer liefert. Warum also sollte die sowas tun? Behauptest Du das, dann kann der Schuß ganz leicht nach hinten losgehen, zudem wird Deine Verlobte dadurch unglaubwürdig. Ist sie erst einmal ungalubwürdig, glaubt man ihr auch Deine Entlastung nicht mehr.

Das Ganze ist ein riesen sche... Fehler, den die Beamtin dabei gemacht hat. Das wird man schon eher glauben.

Du bist erst dann bestraft, wenn ein Richter ein Urteil über Dich verhängt. Alles zuvor ist reine Aufklärung. Eine Verhandlung ist noch keine Strafe.

Viel Glück.

Wenn du definitiv nichts gemacht hast und das durch eine Zeugenaussage belegt wird, dann kannst du der HV ruhig entgegen sehen. Dort entscheidet nicht der StA, sondern die Richter.

Bei einem Freispruch werden deine gesamten Kosten von der Gerichtskasse ersetzt.

der Staatsanwalt ist nicht unfair, er tut nur seine Arbeit nach der ihm vorliegenden Anzeige. Mit dem Vorwurf, die Polizistin habe die Unterschrift gefälscht, solltest du bzw. auch deine Verlobte vorsichtig sein, solange das nicht beweisbar ist. Ich kann es mir kaum vorstellen, schon eher, das es ein Mißverständnis bei der Aufnahme der Anzeige ist und deine Verlobte nicht richtig gelesen oder verstanden hat, was niedergeschrieben wurde, bevor sie ihre Unterschrift darunter setzte. Das kommt leider gar nicht so selten vor.

Vertraue auf deinen Rechtsanwalt, wenn er mit Strafverteidigungen Erfahrung hat. Er wird schon das Richtige zu deiner Verteidigung tun.

Ist denn die Anklage, von der du schreibst, schon vom Richter zugelassen worden oder dir erst zu Stellungnahme zugeschickt, mit der Möglichkeit, Einwendungen zu machen und Beweisanträge zu stellen?

Wenn der Richter in der Verhandlung auch nur ein paar vernünftige Zweifel hat, darf und wird er dich nicht verurteilen.

Gegen die glaubhafte Aussage deiner Verlobten kann er dich kaum verurteilen, sofern keine anderen drückenden Beweise gegen dich vorliegen. Solche gibt es nach deiner Schilderung nicht (Beweisangebote müssten sich aus der Strafermittlungsakte ergeben, in die dein Verteidiger Einsicht nehmen kann - vermutlich wird er das schon längst beantragt und getan haben.)

Selbst wenn sich deine Verlobte auf ihr Schweigerecht berufen würde, nichts aussagt und dich nicht durch Richtigstellung des Sachverhalts aktiv entlasten sollte, wäre ohne weitere Beweismittel eine Verurteilung unwahrscheinlich.

Wenn es stimmt, was du schilderst, kannst du der Verhandlung furchtlos entgegen sehen und im Fall des Freispruchs trägt der Staat auch deine Rechtsanwaltskosten und die Gerichtsgebühren.

RaulNr1  14.09.2012, 20:38

Du hast nicht die geringste Ahnung was in Deutschland los ist . Deinem eigenen Anwalt kannst Du oft nicht trauen weil die demnächst auch gerne mal wieder einen große Sache mit den Staatsknechten aushandeln wollen bei der es um einen Prommi oder viel Geld geht . Bullen lügen tatsächlich schon einmal . Und Richter wollen natürlich den ganzen Schein waren und lassen alles so laufen . Außerdem profitiert der Richter ja bei einer Verurteilung und Geldstrafe persönlich . Hab ich alles mehrfach erlebt !

Die Unterschrift Deiner Verlobten wird nochmal geprüft werden. Wenn es eine Fälschung ist, dann ist das auch eine Strafttat. Sollte sich beweisen lassen, dass Deine Verlobte die Unterschrift selbst gemacht hat und wissendlich der Poliziebeamtin eine Fäschug der Unterschrift unterstelt, dann macht sich Deine Verlobte strafbar.

Sollte Deine Vorlobte die Anschuldigung, dass Du der Vergewaltiger bist, nicht vor dem Strafgericht wiederholen, dann wirst Du freigesprochen. Übrigens hat Deine Verlobte auch ein Aussageverweigerungsrecht.