UNENTSCHULDIGTES FEHLEN IN DER SCHULE ...

4 Antworten

meine Frage jetzt wenn ich bei ich gebe zu ein Kreuzchen mache wie hoch wäre dann die strafe also wie viel müsste ich zahlen ?

Egal was du ankreuzt, ein Bußgeld kommt so oder so auf dich zu. Die Höhe ist abhängig von deinem Alter (also eigentlich wie viel Taschengeld du kriegst). Pro ganzem Fehltag solltest du mit 10 bis 15 Euro rechnen. Auf dem Anhörungsbogen kannst du auch die Aussage verweigern. Wenn du keine entlastenden Fakten angeben kannst (z.B. "Für diesen Tag hatte ich ein Attest"), dann gib es einfach zu, das kann sich eventuell günstiger auf die Höhe des Bußgelds auswirken. Du kannst auch versuchen deine Atteste noch nachzureichen, die du vergessen hast abzugeben.

Man kann dir aber keine höhere Geldbuße geben, nur weil du lügst, denn man muss dir nachweisen können, dass du die Schule geschwänzt hast (und nicht umgekehrt). Dazu gibt es wohl genug Zeugen, sodass es egal ist, was du sagst, eine Anhörung ist bei solch einer eindeutigen Beweislage nur reine Formsache.

und werden die 4 tage nur gezählt oder auch die tage bevor ich ein Attestpflicht bekommen hab?

Es kommt darauf an, was auf der Anhörung steht, weil dort der genaue Vorwurf angegeben werden muss. Wenn drinsteht, dass du viermal ganz und zweimal teilweise gefehlt hast, dann darf auch nur für diese Fehlzeiten ein Bußgeld festgesetzt werden. Wenn mehr Fehltage einbezogen werden sollen, muss ein neues Verfahren begonnen werden und du würdest eine neue Anhörung bekommen.

du musst alle tage bezahlen in der du NICHT in der schule ein Attest abgegeben hast.

Kuhlmann26  07.03.2014, 18:20

Nein. Sie muss für die Tage bezahlen, für die ein Attest gefordert wird. Das müssen nicht zwangsläufig alle Fehltage sein.

Es kann ein Bußgeld bis zu 1000 Euro verhängt werden. Wie viel das dann wird, ist abhängig von den jeweiligen Länderregelungen, aber auch von der Dauer der Fehlzeiten und wiederholten Auffälligkeiten.

Pro Tag 7,50 - 12,50€...die Aktualität dieser Info kann ich nicht garantieren.

Du solltest das schon zugeben,mit Lehrerin und Schülern,sollte es über 30 Zeugen für dein Fernbleiben geben,und wenn du dich in weiteren Unsinn reinreiten willst,ist das eine tolle Idee.

Das gibst du an,wenn du es nicht getan hast,da das ja bewiesen werden kann.Du widersprichst ja nur.

katinha023 
Fragesteller
 07.03.2014, 17:53

werden nur die 4 tage gezählt oder die hier auf dem Brief stehen oder Die gesamte unentschuldigte zeit die ich in der schule nicht was

SoDoge  07.03.2014, 17:54
@katinha023

Was auf dem Brief steht,muss bezahlt werden.

katinha023 
Fragesteller
 07.03.2014, 17:58
@SoDoge

also nur die 4 tage oder :D ? weil im bevor ich ein Attestpflicht bekommen habe waren es etwas mehr

adk710  08.03.2014, 21:50
@katinha023

Genau, das Bußgeld darf sich nur auf die Tage beziehen, die in der Anhörung genannt werden.

Wie alt bist du?
Unter 18 zahlen deine Elten!

katinha023 
Fragesteller
 07.03.2014, 17:56

Ist kein unterschied :/

adk710  08.03.2014, 21:29

Nein, ab 14 werden meistens die Schüler selbst angeschrieben, die dafür auch selbst verantwortlich sind, weil sie laut Ordnungswidrigkeitengesetz ab 14 Jahren "vorwerfbar handeln" können! Die müssen dann grundsätzlich auch die Geldbuße selbst bezahlen bzw. Ratenzahlung vereinbaren, wenn sie nicht genug Taschengeld haben. Für die Eltern gibt es keine Pflicht, die Geldbuße ihrer Kinder zu bezahlen (hat ja dann gar keinen Erziehungseffekt!), denn für Jugendliche gibt es auch die Möglichkeit, ihr Bußgeld durch Sozialstunden abzuarbeiten.