Undichtes Dach bei Eigentumswohnung- Hausverwaltung reagiert nicht
Hallo,
Also, ich bin Eigentümer einer Dachwohnung und nutze sie auch selbst.
Im Frühjahr, bei der ersten grossen Regenzeit habe ich feuchte Stellen an der im Schlafzimmer (zur Aussenwand) festgestellt, einen Tag später war ein starker Wind und Regen, da ist Wasser in das Zimmer eingetreten(direkt unter dem Fenster).
Ich habe das sofort der Hausverwaltung gemeldet, es wurde eine Begehung gemacht, mit Vorsitzinden der Eigentümer, Hausverwaltungsverantwortlicher und Fachmann für Architektonische Fragen (und Wohnungseigentümer in de Anlage) dabei wurde mir gesagt, dass es sich bei den Wasserflecken um Schwitzwasser handelt, weil die Wohnung von Menschen bewohnt wird, und es halt so ist, wenn es regnet kann auch mal wasser eintreten. (mir hat es die sprache verschlagen, dass man so mit Wohneigentum umgehen kann)
Mittlerweile sind 5 Monate vergangen, und am Freitag, nach starken Regenfällen, hatte ich an der selben Stelle wie im Frühjahr - Nahtstelle Dachgaube zur Hauswand - wieder Wasserflecken.
Wie stelle ich es am besten an, wenn ich mich jetzt an die Hausverwaltung wende???
4 Antworten
Da Du selbst Eigentümer der Wohnung bist, mußt Du auch selbst für Abhilfe sorgen. Schau bei den "Gelben Seiten" nach einem Handwerker (Dachdecker). Vielleicht ist der -meist aus Zinkblech bestehende- Winkel korrodiert? Schwitzwasser wird es nicht sein, denn dann hättest Du es bereits im letzten Winter bemerken müssen.
Das sehen Sie schon richtig! Nur schafft diese Erkenntnis keine unmittelbar erforderliche Abhilfe.
na da wär ich vorsichtig. Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Außerdem ist es Gemeinschaftseigentum.
Nach 5 Monaten haben Sie natürlich recht viel Zeit ins Land gehen lassen und so den Anspruch auf Dringlichkeit verkannt! Schreiben Sie der Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, dass Sie letzte Frist bis zum 10.09.2010 notieren und dnach die Durchführung der Abeiten nicht mehr von der Reaktion der Gemeinschaft abhängig machen, sondern auf Kosten der Geminschaft einen Handwerker beautragen, der den Mangel abstellt. Sie müssen zwar mit diesen Kosten in Vorlage treten, können aber dann auf Erstattung gegen die Gemeinschaft klagen, falls diese nicht unverzügliche Ihre Kosten erstattet.
Hört sich genau wie bei mir an. Wohnen wir vielleicht im selben Haus? Ich nehme an, der Dach ist Gemeinschaftseigentum? Also, auf keinen Fall selber Fachmann/Reparatur bestellen. Wieder HV auffordern, was zu tun, Frist setzen. Jetzt ist die ETG auch verpflichtet Kosten für die Schäden zu übernehmen, da Sie letztes Jahr nicht tätig wurden. Es würde mich interessieren, zu wissen wie es bei Dir weitergeht.
Ich empfehle das Gleiche wie schelm 1 - und : dokumentieren Sie alles präzise mittels Foto!!
Dieser Zinkblechwinkel ist doch Bestandteil des Daches, somit Hauseigentum, somit Sache der Hausverwaltung, oder sehe ich das falsch???