"unbegrenzt" Bohren in Mietwohnung

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein mit Sicherheit nicht! Vielleicht will der Nachmieter gar nicht klettern und findet eine Boulderhöhle gar nicht gut!

lg

exfantil 
Fragesteller
 22.01.2012, 12:19

Ich nehme den ganzen "Kram" beim Auszug natürlich wieder mit - und würde bei dieser Gelegenheit natürlich die Löcher verschließen.

laurajane29  23.01.2012, 19:22
@exfantil

Na denn viel Spaß, teile es deinen Nachbarn mit das es etwas lauter wird, und ab geht der Bohrer!

lg

Ich würde ehrlich gesagt garnichts machen, womit ich mir Ärger einhandeln könnte.

Doch sprich doch mal mit dem Vermieter, vielleicht ist der bereit in dem Mietvertrag noch zuaätzlich was rein zu schreiben, daß Du die Wohnung halt wieder so verlassen mußt, wie Du sie vorgefunden hast? Wäre eine Möglichkeit um beide Seiten abzusichern. So ohne Einverständnis, handelst Du Dir nur großen Ärger ein.

LG, sheltie

exfantil 
Fragesteller
 22.01.2012, 12:18

Das ist ja die Frage. Kann man sich (rechtlichen) Ärger einhandeln, oder bewegt sich die Sache im rechtlich legalem Rahmen.

Ich würde die ganze "Apparatur" beim Auszug natürlich wieder mitnehmen (und die Löcher verschließen).

Ich glaube, dass diese Frage ein rein theoretisches Konstrukt ist und du uns ehrlich um Hilfestellung bemühte Foristen etwas "beschäftigen" möchtest. Welch vernunftbegabter Mieter käme auf die Idee so etwas aus seiner Wohnung zu machen? Er hätte doch anderswo viel bessere Möglichkeiten. Natürlich darf jeder Mieter seine Wohnung individuell gestalten. Aber das ohne die Bausubstanz zu schädigen. Diese Gefahr sehe ich aber hier. Diese Umgestaltung wäre nicht vertragsgerecht (Vermietung erfolgt zu Wohnzwecken!) und außerdem eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung die ohne weiteres zur (fristlosen) Kündigung führen kann.

exfantil 
Fragesteller
 25.01.2012, 14:42

Welche vernunftbegabte Mieter käme auf solche Ideen? Jeder kreative Mieter, der Klettern nicht nur als Hallensportler betreibt, sondern ambitioniert ist, oberhalb des (sagen wir) 9. Grades zu klettern. Nun, mir fallen andernorts keine "besseren" Möglichkeiten ein; beim Klettern in Kletterhallen stößt man entweder schnell an die Grenzen der Halle oder an die Grenzen der Erreichbarkeit (im Sinne des "Hinkommens").

Ich gebe zu, die Idee ist nicht von mir; die Huberbuam wären ein Beispiel für Leute, die zB ihren gesamten Dachboden ausgebaut haben; und das schon, bevor sie mediale Aufmerksamkeit erregt hatten. Nun steht mir aber zZ kein Dachboden zur Verfügung, weswegen ich die Wohnung zu diesem Zweck nutzen möchte. Fernen wollte ich auch nicht die gesamte Konstruktion erklären, weswegen eventuell ein falsche Eindruck entstanden ist. Die ganze Apparatur ist durchaus als reversibles Konstrukt geplant, lediglich die (versiegelten / verstopften / sachgerecht verschlossenen) Bohrlöcher sollten nach meinem Auszug noch von der Existenz der "Boulderhöhle" zeugen - zumindest was die momentan gemietete Whg anbelangt. Ich würde die gesamte hölzerne Unterkonstruktion sowie die Griffe selbstverständlich mit in die nächste Whg nehmen.

Vllt hätte ich die Frage aber auch anders formulieren sollen: zB: "Ab wie vielen Löchern welcher Größe und Tiefe ist von Bausubstanzschädigung zu sprechen. Gibt es dazu Gerichtsurteile?"

albatros  25.01.2012, 15:04
@exfantil

Es ist ganz einfach: Dein Vorhaben ist eine bauliche Veränderung und die bedarf der Zustimmung des Vermieters. Er wird dir das in diesem Fall garantiert nicht gestatten. Damit entfällt jegliche Bohrlochdiskussion. Machst du's trotzdem, darf er dir fristlos kündigen. Das wars.

exfantil 
Fragesteller
 26.01.2012, 12:20
@albatros

Naja, ich würde das Vorhaben mit dem Einbau eines Hängeschranks vergleichen; je nach Unterkonstruktion (und Vergleichsschrank) krasser oder weniger krass. Ab welche Schraubenanzahl und Gewindegröße wäre der Einbau dieses Schranks ein Problem?

albatros  26.01.2012, 17:30
@exfantil

Ich geh mal davon aus, dass du ein Mann bist und ca. 60-70 Kilo wiegst. Da würden die normalen Dübel wohl kaum halten. Wenn sich da was löst, brichst du dir dein Genick. Du bräuchtest schon richtige Betonanker. Das erlaubt kein Vermieter. Außerdem schau in d. MV, da steht: "Wird vermietet zu Wohnzwecken". Eigentlich bleib ich bei meiner ersten Einschätzung, dass du dich heimlich kaputt lachst, dass wir alle unsere Zeit verschwenden wenn wir dir hier unendlich Antworten und Kommentare abgeben. Für mich solls das nun gewesen sein. Werde alles weitere ignorieren.

Es gibt mindestens ein Gerichtsurteil nach dem es erlaubt ist zB im Badezimmer 32 Löcher in die Fliesen zu bohren. Und dort kann man die nicht so einfach zugipsen. Ich würde da nicht nachfragen.

carleone  21.01.2012, 14:47

Es gibt mindestens ein Gerichtsurteil nach dem es erlaubt ist zB im Badezimmer 32 Löcher in die Fliesen zu bohren.

Das Urteil möchte ich gerne lesen.

Wird wohl auch vermerkt sein, dass der Verursacher nachher alles neu Verfliesen muss.

exfantil 
Fragesteller
 22.01.2012, 12:04
@carleone

Das Urteil das WeVau wohl meint stammt vom LG Hamburg, Nr. 307 S 50/01.

mach es einfach. schließlich wohnst du dort. ist ja kein problem die löcher nachher zu schließen. aber triff bloß keine kabel dooo

sheltiesunny  21.01.2012, 14:46

Nein, man darf nicht alles machen, was möglich ist. Dafür gibt es den Mietvertrag, der ohne Zusatz, sowas nicht möglich macht.

Und daran muß man sich halten, ob man will oder nicht.

antigavur  21.01.2012, 14:49
@sheltiesunny

nö muss man nicht. ich tu es jedenfalls nicht und hatte noch nie probleme.

exfantil 
Fragesteller
 22.01.2012, 12:14
@sheltiesunny

Grundsätzliches anbringen von Dübellöchern ist erlaubt, Verbote dürfen ignoriert werden (zumindest hab ich dasUrteil vom LG Berlin, 7.1.1994, Az: 64 S 269/93 so verstanden)

Das nicht alles gemacht weden darf, was möglich ist, ist mir auch klar. Wobei die Aussage schon sehr weit gedeht werden kann... ;)