unbeabsichtigt zu Langsam gefahren , Nötigung?

13 Antworten

Hallo wolrdwideweb94

Eine Nötigung kann man nur bewusst in Tatbegehungsabsicht begehen da du geträumt hast und es nicht bemerkt hast kann das niemals eine Nötigung sein weil kein vorsätzliches Handeln vorliegt.

Noch dazu fehlt hier das empfindliche Übel mit dem du gedroht haben sollst bei Autobahndrängler wäre das die implizite Drohung durch das nah heranfahren mit dem Auto als mögliche Waffe.

Blöd wäre gewesen wenn du unter 60 gefahren wärst wo schon wieder 100 waren weil 60 die Mindestgeschwindkeit auf Autobahnen ist wenn nicht explizit durch ein Schild darunter festgelegt oder durch Stau etc unmöglich.

LG

Darkmalvet

PatrickLassan  06.01.2018, 19:20

60 km/h ist nicht die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, sondern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die ein Kfz mindestens erreichen muss, um die Autobahn nutzen zu können.

Darkmalvet, UserMod Light   06.01.2018, 21:21
@PatrickLassan

Stimmt aber praktisch sollte man nicht unter 60 Fahren wenn alle anderen 100 und mehr fahren ist halt gefährlich.

Anzeigen kann man immer mal (machen die Menschen leider auch wegen jedem Blödsinn).

Bei Ihnen würde es schon am Vorsatz zur Nötigung fehlen. -> eine fahrlässige Nötigung gibt es nicht. Außerdem müssten körperliche Symptome bei den Hinter-Ihnen-Fahrenden aufgetreten sein um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen.

Mikkey  07.01.2018, 13:03

körperliche Symptome

häh?

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt...

Was für körperliche Symptome?

vbnm100  07.01.2018, 14:45
@Mikkey

"mit Gewalt" enthält sowohl körperlichen (zur Überwindung von geleisteten oder erwarteten Widerstand), als auch psychischen Zwang (z.B. im Straßenverkehr durch z.B. mehrmaliges dichtes Auffahren & Einsatz der Lichthupe).

Allerdings muss heute nach h.M. entweder spürbarer physisch vermittelter Zwang ausgeübt werden oder aber sich psychischer Zwang zumindest körperlich spürbar auswirken (z.B. durch Stress, starkes Schwitzen, Herzrasen, o.ä.).

"Drohung mit einem empfindlichen Übel" käme hier wohl kaum in Betracht.

Es kann sein, das mal wieder die Zuständigen keine Aufhebung des 50 Schildes nach der Baustelle gesetzt haben. Das führt öfters zu verwirrung. Du hattest einen Grund langsam zu fahren. Wenn es vergessen worden ist aufzuheben. Und sonst wenn da 100 war und du mit 65 fährst ist das meiner Meinung nach noch okay.

achja unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe.

Check jetzt lieber mal ob der 50 wirklich aufgehoben wurde, falls du eine Anzeige bekommst. Aber ich denk nicht das da was kommt.

worldwideweb94 
Fragesteller
 06.01.2018, 18:19

Habe ich ,es war dort kein

Hat dich denn schon einer angezeigt -> keinen Kopf machen und gut.

Nicht wir passieren. Wer macht sich schon die Arbeit und zeigt Dich wegen so einer Lappalie an?