Umschulung per Arbeitsagentur

3 Antworten

Frage: Wann wird eine Umschulung gezahlt

Ich bin 48 und maxge seit Juli eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit und kann es Dir genau sagen.

Du musst mindestens 6 Wochen arbeitslos sein um einen Bildungsgutschein zu bekommen.

Voraussetzungen

Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

Die Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Die Umschulung wird dann ja ganztags sein, bekomme ich dann auch in der Höhe einen Lohn (Ausgleichszahlung)

Die entweder ALG I oder ALGII.

Wer übernimmt die Fahrtkosten?

Fahrtkosten 20 Cent/Kilometer und Schulmaterial wir gestellt.

Kann ich da evtl einen Berufswunsch äußern?

Kann man.

Bei einem Beruffsförderungstentrum wird auch oft ein Eignungstest gefordert.

Hier gibst Du den Beruf ein den Du erlernen möchtest. Suchst Dir eine Ausbildungstätte und rufst dort an und erkundigst Dich, ob man einen Test machen muss. Der ist kostenlos und mit einem positiven Ergebnis könntest Du zur Agentur für Arbeit gehen und den Vorschlag machen:

http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Heute ist das ein Mediengestalter. Die neuesten Programme habe ich nicht mehr drauf und solange ich nur halbtags Arbeiten konnte, war es ohnehin unmöglich (gerade in unserer Region) eine Arbeitsstelle zu finden, bzw. einen Betrieb zu finden, der mir ermöglicht hätte, mich wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Also in diesem Beruf komme ich nicht mehr unter, der Zug ist abgefahren

Du könntest eine Auffrischung Deiner Kenntnisse machen oder vielleicht in der Richtung umschulen.

Natürlich kann man einen Berufswunsch äußern. Gefördert wird aber nur, was auch in der Zukunft Aussicht hat, dass du von der Hilfe unabhängig wirst. Gezahlt wird in Höhe deines AlG 1 Anspruchs plus der notwendigen Fahrtkosten.

Was hast du denn ursprünglich gelernt?

Ich sag mal ganz grob so: Sofern du in deinem bisherigen Beruf noch arbeiten kannst und es auch nicht völlig unmöglich ist, dort Stellen zu bekommen, wüsste ich nicht, warum diese Maßnahme finanziert werden sollte.

WhitneyB 
Fragesteller
 10.12.2013, 16:36

Ich war 15 Jahre lang "Typografin". Dieser Beruf hat sich aber nach meinen beiden Kindererziehungsphasen völlig verändert. Mehrer Station in dem Beruf wurden zusammengefasst. Heute ist das ein Mediengestalter. Die neuesten Programme habe ich nicht mehr drauf und solange ich nur halbtags Arbeiten konnte, war es ohnehin unmöglich (gerade in unserer Region) eine Arbeitsstelle zu finden, bzw. einen Betrieb zu finden, der mir ermöglicht hätte, mich wieder auf den neuesten Stand zu bringen. Also in diesem Beruf komme ich nicht mehr unter, der Zug ist abgefahren :-(