Ums Erbe betrogen

3 Antworten

Hi,

wenn die Schenkungen an die Schwestern nicht länger als zehn Jahre zurück liegen, lohnt sich evtl. ein Besuch bei einem Anwalt.

In diesem Fall könnten Dir über § 2326 BGB Pflichtteilsansprüche gegen Deine Schwestern zustehen.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/index.html

Gruß

K.

Als Anwalt kennt man doch sicherlich einen oder eine Anwalt/in der/die sich in Sachen Erbrecht spezialisiert haben. Die kennen das Erbrecht aus dem ff und können da sehr gut weiter helfen. Unter Kollegen ist das doch eine Ehrensache.

Hätte man aber auch selber darauf kommen können.

Geh zum Rechtsanwalt, der kann Dir weiterhelfen.

Pieliporge  17.02.2014, 16:52

nee kanner nicht

baldgeloescht  17.02.2014, 17:03
@Pieliporge

Ich glaube kaum, dass Du wirklich einen aufgesucht hast.

Pieliporge  17.02.2014, 17:07
@baldgeloescht

Wieso sollte ich? Ich bin selber Anwalt

12sepp34 
Fragesteller
 17.02.2014, 17:06

Das hätte ich mir auch sagen können....