UMFRAGE! - Ab einem welchen Zeitwert eines KFZ wird dieses in der Praxis gepfändet?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Eigene Antwort 56%
Ab folgendem Wert wird ein KFZ gepfändet werden (wenn) ... 22%
Ein GV wird bis 1.000€ Wert kein KFZ pfänden, weil ... 11%
Andere / - Sonstige 11%
Ein GV wird bis 1.000€ Wert ein KFZ pfänden, weil ... 0%
Die Pfändung eines KFZ ist für einen GV dann von Interesse, wenn 0%
Die Pfändung eines KFZ ist komplizierter, als angenommen ... 0%

7 Antworten

Eigene Antwort

Das Auto hat einen sehr geringen Wert. Vermutlich wird es auch benötigt um den Alltag zu bewältigen (Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen, etc.). Daher ist sehr unwahrscheinlich das das Fahrzeug gepfändet wird.

Interessanter wäre eher ein aktuelles (Luxus)Smartphone, ein aktueller Flachbild-TV, etc.

Wenn das Einkommen unter 1180 Euro liegen sollte -> Pfändung vom Einkommen auch nicht möglich (ausgehend von 0 Unterhaltsempfängern).

Ich rege das Aufsuchen einer Schuldenberatung an. Kostenfreies Angebot, einfach bei den Sozialen Diensten von Stadt oder Landkreis anfragen -> die geben dann die Kontaktdaten raus.

Eigene Antwort

Es gibt keine in Euro definierte Grenze, ab wann ein Kfz nicht gepfändet wird.

Der Gerichtsvollzieher ist aufgrund eines entsprechenden Gläubigerauftrages, welchem ein vollstreckbarer Titel zugrunde liegt, verpflichtet, eine Sachpfändung nach § 808 ZPO durchzuführen. Hierunter fällt auch ein Kfz. Ein Ausschluß nach § 811 (unpfändbare Sachen) ist bei einem Kfz in der Regel nicht gegeben. Ob ein GV nun dieses Auto im Wert von 1.000 Euro pfändet hängt vom § 803 Abs. 2 ZPO ab, wonach die Pfändung zu unterlassen ist, wenn eine Verwertung keinen Überschuß über die Vollstreckungskosten erwarten läßt. Zu diesen Kosten gehören die Gebühren für den GV nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz, was auch die Verwertungskosten einschließt (Unterstellen des Kfz, Inserat usw.). Ausgehend von einem VKW von 1.000 Euro ist m.E. nicht anzunehmen daß der GV das Kfz pfänden wird. Ferner versuchen GV ohnehin in der Praxis meistens, von einer Kfz- Pfändung abzusehen.

In der Regel wird ein Auto gar nicht gepfändet. Außer es handelt sich um absolutes Luxusfahrzeug und du hast ein weiteres um zur Arbeit zu kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
fanofpaolo 
Fragesteller
 26.02.2020, 05:32

Vielen Dank für Deine Antwort.

Weißt Du zufällig, warum dann meist in einer Vermögensauskunft nach einem Auto gefragt wird?

DerBayer80  26.02.2020, 06:06
@fanofpaolo

Es geht darum ob du ein Auto besitzt was eine irren wert hat. Z.b. hättest du einen Porsche und noch einen Golf, dann wäre der Porsche weg da du ja noch ein "normales" Auto hast und den Porsche nicht unbedingt benötigst. Hier muss aber auch die Verhältnismäßigkeit stimmen. Der GV kann nicht wegen ner 500€ Rechnung den Porsche pfänden.

In einem normalen Haushalt findet der GV eh so gut wie nie etwas was pfändbar ist oder sich lohnen würde zu pfänden. Bei kleineren Titeln kann man übrigens auch mir dem GV eine Ratenzahlung vereinbaren. Die sind da sehr kooperativ wenn man Willen zeigt.

itasca  26.02.2020, 10:07
@DerBayer80
Der GV kann nicht wegen ner 500€ Rechnung den Porsche pfänden.

Doch, das kann er.

OlafausNRW  26.02.2020, 10:20
@itasca

Nein, so ohne weiteres kann er das nicht.Siehe § 803 I, 2 der ZPO (Pfändungsgegenstand erheblich mehr Wert als die Forderung des Gläubigers)

itasca  26.02.2020, 10:41
@OlafausNRW

Du liegst leider falsch. Abs. 1 bezieht sich in seiner Auslegung nicht auf den Wert der zu pfändenden Sache, sondern darauf, daß nicht mehrere Sachen gepfändet werden dürfen, wenn bereits EINE gepfändete Sache ausreicht (-> Rechtsprechung).

OlafausNRW  26.02.2020, 11:18
@itasca

Nein DU liegst falsch !

Siehe Satz 2 :

Sie darf nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist.

Diese Bestimmung soll einen Vermögensverlust des Schuldners verhindern, wenn der Gegendstand erheblich mehr Wert ist als die Forderung,in unsere Frage zum B. F = 500 € ,Gegenstandswert Porsche 8.000 €.

Eine Pfändung des Porsche wäre in diesem Falle rechstwidrig und würde eine Schadenersatzpflicht des Staates begründen.

Möglich wäre nur eine Austauschpfändung gegen ein Fahrzeug, das der gleichen Klasse angehört aber minus 500 € Forderung + Gebühren an Wert hätte.

itasca  26.02.2020, 12:35
@OlafausNRW

Nein. Der genannte Absatz heißt nur, daß keine weiteren Sachen gepfändet werden dürfen, wenn die Verwertung eines anderen Pfändungsgegenstandes bereits zur Deckung der Gesamtforderung plus Vollstreckungskosten ausreicht. Dabei ist es egal, ob die Verwertung ein Vielfaches der Vollstreckungssumme ausmacht. Es kann bei einer Gesamtforderung von z.B. 10 TEUR auch ein Porsche für meinetwegen 50 TEUR gepfändet bzw. anschließend versteigert werden. Auch ist Dein Hinweis auf die Austauschpfändung nicht richtig. Diese gilt gemäß § 811a ZPO nur für nach § 811 ZPO unpfändbare Gegenstände. Ein Kfz fällt allerdings nicht hierunter. Einschränkend muß aber gesagt werden, daß entgegen des Gesetzestextes die Rechtsprechung hier insoweit die Unpfändbarkeit auf Kfz ausgeweitet hat, als dieses unbedingt für den Erwerb des Lebensunterhaltes notwendig ist und einer bescheidenen Lebensführung entspricht (so'n alter klappriger Golf in etwa). Unbedingt für den Lebensunterhalt notwendig ist es nach richterlicher Meinung aber nur dann, wenn z.B. für den Schuldner absolut keine Möglichkeit besteht, seinen Arbeitsplatz in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, wobei "angemessene Zeit" relativ weit gefaßt ist.

OlafausNRW  26.02.2020, 13:42
@itasca

Nein heißt er nicht !

Wenn Laien versuchen, Gesetzestexte zu lesen......lool

Kleiner Tipp, schau einmal in die einschlägigen Kommentare zum ZPO § 803 rein.....und zum § 823 BGB.

DerBayer80  26.02.2020, 14:26
@OlafausNRW

Ich kenn den Text und ich kenn das auch, leider, aus eigener Erfahrung. Aber ich hatte damals einen Gerichtsvollzieherin die sehr menschlich war und sich auch Zeit genommen hat jemandem solche Dinge zu erklären. Deshalb bin ich auch deiner Meinung das bei 500€ die Pfändung eines Porsche völlig übertrieben wäre

itasca  26.02.2020, 18:42
@OlafausNRW
Wenn Laien versuchen, Gesetzestexte zu lesen......lool

Solche hilflosen Kommentare kannst Du Dir sparen. Ich weiß zwar nicht, welche juristischen Vorkenntnisse Du hast, aber wenn Du die Gerichtsvollzieherausbildung gemacht hättest, dann wüßtest Du, daß meine Ausführungen richtig sind - und dort wird mit Kommentaren gearbeitet. Ein Praktiker bist Du offensichtlich nicht.

OlafausNRW  26.02.2020, 19:28
@itasca

Nein die kann ich mir bei deinem Blödsinn nicht sparen....und wenn du doch sooo Superschlau bist, warum gibts du denn keine Höchstrichterlichen Entscheidungen zu diesem Thema an ?? lach....

Du bist ein Dummschwätzer vor dem Herren......

itasca  26.02.2020, 20:18
@OlafausNRW

Dein Stil spricht für Deine Inkompetenz und zeigt, welch Geistes Kind Du bist. Der Besserwisser und Geiferer bist Du. Die Kommentare zur ZWV bestätigen auch keinesfalls Dein grenzdebiles Geschwurbel, deshalb gibts Du ja auch keine Quellen an. Aus der Praxis bist Du jedenfalls nicht. Ratschlag von mir, bevor Du Dich weiter lächerlich machst: informiere Dich bei einem Gerichtsvollzieher oder bei einem Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts. Nochmal langsam für Dich: in der Praxis bedeutet der § 803 Abs. 1 ZPO, daß die Überpfändung erst dann vorliegt, wenn trotz des ausreichend zu erwartenden Erlöses weitere Sachpfändungen vorgenommen werden. Ein Gegenstand, dessen VKW offensichtlich über der Gesamtforderung plus Kosten liegt kann gepfändet werden. Das ist auch Praxis und deshalb können und werden auch Autos gepfändet - anders ginge das auch fast gar nicht. Labere Du hier nur ruhig rum.

itasca  26.02.2020, 20:21
@DerBayer80

Hat die GV seinerzeit bei Dir anderweitig gepfändet oder eine gütliche Erledigung bewirkt?

Micha1893  27.02.2020, 20:09
@itasca

Nicht über Olaf aufregen. Mit diesem Herrn hatte ich bereits Diskussionen. Er glaubt er habe die Weisheit mit Löffeln gefressen, hat aber keine Ahnung. Selbst wenn man ihm relevante Gesetzestexte vorlegt, bleibt er bei seiner Meinung. Ich glaube der Typ ist ein Troll oder einfach nur doof.

DerBayer80  27.02.2020, 20:13
@itasca

Es gab keine Pfändung. Ich hab mich mit ihr damals auf Ratenzahlung geeinigt

itasca  28.02.2020, 08:00
@Micha1893

Danke für den Kommentar. Gut zu wissen.

itasca  28.02.2020, 08:02
@DerBayer80

Okay, dann war das eine sogenannte "Gütliche Erledigung". Folglich wurde Dein Auto auch nicht gepfändet. Hätte der Gläubiger nämlich die Gütliche Erledigung vorab ausgeschlossen oder nachträglich abgelehnt, dann hätte die GVin das Auto pfänden können.

Ab folgendem Wert wird ein KFZ gepfändet werden (wenn) ...

Wenn die Pfändung und der Verkauf mehr Geld einbringen als die Pfändung kostet

Bei einem Pkw von 1000 Euro ist das Zweifelhaft

Eigene Antwort

Wenn die Dame nachweisen kann, daß sie das Fahrzeug zur Sicherstellung ihres Lebsnunterhalts braucht, dann wird vermutlich keine Pfändung vorgenommen.