überweisung vom arzt nicht "einlösen"
ich war beim arzt wegen einer größeren wunde. hat er alles schick gemacht und nun denke ich mein körper schafft es allein weiter. die frage: er hat mir ne überweisung zum schauen beim chirurgen gegeben, die würde ich gerne sausen lassen. nun brauch ich keine moralischen tipps, sondern nur die antwort auf die frage, hat es für mich negative ärztliche folgen wenn ich diese überweisung nicht einlöse?
4 Antworten
NÖ! Nur wenn es doch nicht so "schick" ist, kannst du dann nicht meckern. Ist zu deiner eigenen Sicherheit.
Das weiß der doch gar nicht. Kannst ja mit der Überweisung zu einem anderen Arzt gegangen sein. Wenn du keinen Bock hast - ist das eben so.
Natürlich weiß der Hausarzt das (in aller Regel)...
Wenn ein Facharzt im Zuge einer Überweisung tätig wird, hat der überweisende Arzt (meist ja ein Hausarzt) Anspruch auf einen Befundbericht, es sei denn, der Patient widerspricht dem (was ja nicht unbedingt besonders sinnvoll ist).
Wenn der HA also beim nächsten Besuch des Patienten als letzten Akteneintrag: Ü-Schein für xxx ausgestellt hat, dann ist ja die Frage naheliegend, wo denn der Befund bleibt. Und spätestens da kann man ja erwähnen, daß man den Besuch des FA nicht für nötig hielt.
Solange du mit der Überweisung nicht bei einem Arzt erscheinst, ist sie nur ein Stück Papier.
Hier doch noch ein 'moralischer Hinweis': Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, wäre es aus versicherungstechnischer Sicht besser, den Facharzt doch noch aufzusuchen.
Wenn du danach Folgeschäden hast kannst du nichts machen.
Nein, sie verfällt halt einfach.
ja meine sicherheit is klar, aber wenn ich zum beispiel nicht gehe, und nach nem halben jahr nochmal rüberschauen lassen möchte, hab ich keine lust das dann arzt sagt sollten sie nich schon dann und dann nochmal hier gewesen sein....?