Überprüfungsantrag nach §44 SGB X Krankenkasse?
Hallo liebe Community,
ich war 2011 selbstständig mit einem Freund, er hat sich wenige Monate nach Eröffnung der Firma als Prokurist eintragen lassen und ich war also alleiniger Geschäftsführer. Er haute mich übers Ohr und ich musste Insolvenz anmelden.
Danach kamen Rechnungen, Mahnungen und auch Post der Krankenkasse, zu der Zeit hatte ich leider alles ignoriert. Die Krankenkasse schätzte mich auf die Höchststufe und will knapp 10.000 Euro haben. Nun habe ich gelesen, dass ich den Antrag nach §44 SGB X stellen kann und alles Neu berechnet wird, trotz der nicht eingehaltenen Frist.
Hat Jemand Erfahrungen damit gehabt oder kennt sich zu dem Paragraphen gut aus?
Ich habe den Antrag zwar schon gestellt, aber die Krankenkasse hat diesen abgelehnt ohne eine Widerrufsbelehrung oder sonstiges. Wie verfahre ich am besten weiter?
Auf gute Antworten freue ich mich.
3 Antworten
Danach kamen Rechnungen, Mahnungen und auch Post der Krankenkasse, zu der Zeit hatte ich leider alles ignoriert.
Clever.
Die Krankenkasse schätzte mich auf die Höchststufe
Das ist keine Schikane, sondern entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Freiwillig gesetzlich Versicherte haben den jährlichen ESt-Bescheid ungefragt (!) der KK zwecks Prüfung der Beitragshöhe vorzulegen. Erfolgt dies nicht, muss die KK zum Höchstsatz abrechnen.
und will knapp 10.000 Euro haben.
Durchaus denkbar, ja.
Nun habe ich gelesen, dass ich den Antrag nach §44 SGB X stellen kann und alles Neu berechnet wird, trotz der nicht eingehaltenen Frist.
Nein. Ein Antrag nach § 44 SGB X ist nur möglich, sofern ein rechts- oder mindestens verfahrenswidriger Verwaltungsakt seitens der Körperschaft vorlag. Das ist aber hier nicht der Fall. Das Versäumen der Abgabefristen stellt eine Verletzung der Bringschuld seitens des Versicherten dar, und somit ist die rückwirkende Festsetzung der Höchstsätze rechtskonform erfolgt. Soweit die Bescheide bereits Bestandskraft haben, ist hier keine Anfechtung mehr möglich. Hier muss entweder mit der KK ein Ratenzahlungsplan ausgehandelt, ein Kredit aufgenommen oder aber Privatinsolvenz angemeldet werden.
§44 SGB X findet bei dir keine Anwendung, da von Seiten der Krankenkasse kein rechtswidriger Verwaltungsakt vorliegt.
die Krankenkasse hat dich mehrfach angeschrieben, du hast es ignoriert. die Chancen und Möglichkeiten wurden dir gegeben alles in die richtige Richtung zu rücken. du hast es aber versäumt.
du kannst eigentlich nur noch eine Ratenzahlung aushandeln, mit einer Rate, die in Relation zum Beitragsrückstand steht.
woher soll ich denn wissen, was ihnen schon bewusst bzw. für sie uninteressant ist...
Troll! Wir wollen helfen. wenn Sie die Lösung für ihr Problem kennen, warum fragen Sie dann erst?
Hat die Krankenkasse schonmal einen Einkommensteuerbescheid von dir erhalten oder noch nie? Wenn noch nie, dann sieht es gut aus, weil die Beiträge als Selbstständiger bisher unter dem Vorbehalt der Einreichung der Steuerbescheide wahrscheinlich berechnet wurden.
Hallo, ja doch wo ich 2014 nun endlich wieder den Beinen stand, da habe gleich ab 2011 alle Steuererklärungen gemacht und auch der Krankenkasse zugesendet. Diese sagten, es wäre zu spät und der Bescheid wäre rechtskräftig.
Dann sieht es schlecht aus. Warst du vielleicht in der Vergangenheit Erkrankt? Evt. Psychisch? Bei einer Krankheit die dich hinderte zu Anworten ist die Krankenkasse evt. tolerant. Stell einfach mal deinen Überprüfungsantrag. Wahrscheinlich werden Sie ihn ablehnen, aber du hast ja nichts zu verlieren. Beachte nur. Am besten bittet du parallel dazu um eine Ratenzahlung.
Diese Antwort hätten Sie sich sparen können - Sie schreiben vermutlich aus langeweile.
Hier sollen hilfreiche Antworten weiterhelfen und nicht einfach irgendwelche Antworten, die mir schon bewusst sind und uninteressant sind.