Über rot laufen - Straftat?

11 Antworten

Bei rot über eine Ampel zu gehen gilt nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit, die mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung belegt werden kann.

Schlimmer ist es aber, wenn daraus Folgekosten erwachsen können. Wenn ein Autofahrer Sie dabei zum Krüppel fährt, können Sie über dessen Haftpflichtversicherung kaum eine Rente beanspruchen. Auch für Auffahrunfälle infolge einer Vollbremsung können Sie zumindest teilweise herangezogen werden; das kann richtig teuer werden, insbesondere, wenn dabei noch Personen zu Schaden kommen.

Bedenken Sie auch immer, dass Sie eine negative Vorbildfunktion für Kinder haben, die das orgnungswidirge Verhalten beobachten und sich daran orientieren.

Also immer schön an die Spielregeln halten, auch um 2 Uhr nachts bei menschenleeren Straßen und Regen.

WENN dieses verhalten einen unfall mit verletzten personen zur folge hat, ist das tatsächlich eine straftat, ansonsten nur eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT, die mit einem bußgeld geahndet werden kann.

Hab das mal mit dem Fahrrad gemacht. Das wird genau so bewertet wie wenn du mit Auto bei rot fährst. Das heißt 80€, 1 Punkt in Flensburg und wenn du in der Probezeit bist, Aufbausemimar. Und die können dir bei einer Wiederholungstat sogar den Autoführerschein für 1 bzw. 3 Monate wegnehmen. Also lieber schön warten bei rot:-)

Laut Bußgeldkatalog: Fußgänger, die bei Rot über die Ampel gehen, müssen mit einem Bußgeld, welches sich im Bereich zwischen fünf und zehn Euro bewegt, rechnen.

Nein - es ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet.

Für Straftaten ist das Strafgesetzbuch zuständig. Für Verkehrsdelikte die StVO - die, wie der Name schon sagt, eine Verordnung ist und kein Gesetz.