Ü25, in Ausbildung, muss ausziehen

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sie könnte z.B. BAB (Berufsausbildungsbeihilfe beantragen), zumindest wenn sie sich in einer dualen Ausbildung befindet. In einer schulischen Bafög. Frage: Handelt es sich um eine Erstausbildung? (Frage auf Grund des Alters, da auch das einen Unterschied macht)

mistyfranz 
Fragesteller
 24.05.2013, 17:53

Ja, sie durfte bis dato gesundheitsbedingt nicht arbeiten gehen (bitte nicht fragen wieso, sehr persönlich) und konnte jetzt erst eine normale, nicht schulische Ausbildung beginnen. Danke für deine Antwort

Siraaa  24.05.2013, 18:10
@mistyfranz

Interessiert mich auch nicht, wieso ;-) Bei Erstausbildung könnte sie wie oben geschrieben BAB beantragen. (Bei der Arbeitsagentur...ist salopp gesagt das Bafög der dualen Ausbildung und muss nicht zurückgezahlt werden) Bewilligt wird zuerst für 18 Monate, dann muss ein erneuter Antrag gestellt werden. Bei längerer Krankheit muss die Arbeitsagentur informiert werden, dauert die AU länger als 3 Monate werden die Zahlungen gestoppt. (eigene Erfahrung, ist aber auch so festgelegt)

Mit BAB und Lehrlingsgehalt kann man dann auch eigentlich einigermaßen leben. Lassen sich zwar keine großen Sprünge machen, aber hungern muss man auch nicht. (zumindest nicht wenn man einigermaßen mit Geld umgehen kann^^)

Rheinflip  24.05.2013, 18:49
@Siraaa

Gute Antwort! DH!

Zur Erganzung von Sirras Antwort: teste mal den Anpruch auf Bab mit dem babrechner.arbeitsagentur.de. Falls die Eltern zuviel verdienen, kann man babvorauszahlung beantragen. Kindergeld und Wohngeld wird es nicht geben.