Trotz Jugendschutzgesetz Samstags arbeiten?
Guten Morgen, Community! Ich bin 17 und habe zum 01.09.15 eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann angefangen, welche mir bisher auch gut gefällt. Da ich erst 17 bin, falle ich ja somit noch unter das Jugendschutzgesetz. Im Internet (siehe hier:
http://www.ausbildung.info/arbeitszeiten) steht, dass ich laut diesem Gesetz ab einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden eine Stunde Pause haben muss, ich nicht länger als wie bis 20 Uhr arbeiten darf und auch nicht Samstags arbeiten darf. Ich hatte allerdings bisher immer nur eine halbe Stunde Pause und muss auch laut Arbeitsplan am Samstag arbeiten.
Habt ihr Erfahrung, was ich da machen kann?
Danke für eure Hilfe/Antworten im Voraus!
5 Antworten
Samstags arbeiten darfst Du mit 17 Jahren auch, da Deine Tätigkeit unter die Ausnahmen des §16 Absatz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetz fällt.
Also erstens darfst du noch nicht samstags Arbeit das steht im Jugendarbeitsschutzgesetz und zweitens du sollstes vielleicht dein Arbeitgeber mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz bekannt machen und wenn dann immer noch nicht kommt das muss du die einen Anwalt holen
Viel Glück ☺
Du hast zwar das Jugendarbeitsschutzgesetz gefunden aber nicht ganz gelesen.
Im § 16 "Samstagsruhe" steht zwar im Abs. 1: "An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden."
Dann hast Du aber nicht weiter gelesen. Schau Dir mal den Abs. 2 an. Hier sind die Ausnahmen der Samstagsruhe aufgelistet. Darunter fällt auch Deine Ausbildung. Wichtig ist hier für Dich, dass im letzten Satz des Abs. 2 steht: "Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben".
Wenn Du Samstags arbeiten musst, muss der AG Dir dafür aber einen anderen freien Tag geben. Der § 15 JArbSchG sagt hier, dass Jugendliche nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden dürfen und dass die beiden wöchentlichen Ruhetage nach Möglichkeit aufeinander folgen sollen.
Bezüglich der Pausenzeiten solltest Du Deinen Ausbilder/AG auf den § 11 JArbSchG hinweisen. Es kann sein, dass die letzten Azubis schon volljährig waren und der AG sich mit den vorgeschriebenen Pausen bei Minderjährigen noch nicht befasst oder vergessen hat. Man muss dem AG nicht immer gleich das Schlimmste unterstellen, es gibt auch welche, die schlicht und einfach keine Ahnung haben.
Da der AG sich bei Nichtbeachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ordnungswidrig verhält oder ggf. sogar strafbar macht, kann er Dir ja nicht böse sein, wenn Du ihn mal darauf hinweist.
Gerne
Du darfst Samstag arbeiten, musst dafür aber einen anderen Tag unter der Woche frei bekommen. So ist es beim Praktikum mit 15 jedenfalls gewesen, also denke ich gilt das bei dir auch
solche Gesetzte sind zwar nett aber da hält sich kein Betrieb daran
Was du machen kannst du kannst es deinem Chef sagen und der wird dich dann bestimmt sehr mögen
aber da hält sich kein Betrieb daran
Da irrst Du Dich aber. Wie kommst Du dazu, alle AG über einen Kamm zu scheren?
In Betrieben in denen die Gewerkschaft vertreten ist und/oder die einen Betriebsrat haben, wird i.d.R. auf die Einhaltung der Arbeitsgesetze geachtet.
Außerdem gibt es auch viele AG, die nicht nur die Gesetze beachten sondern denen auch etwas am Wohlergehen der MA liegt.
Danke