Trotz fallen gelassener Straftat zur Polizei? Oder Eventuell verschweigen bei der Bewerbung?

5 Antworten

Natürlich solltest du das angeben. Da es fallen gelassen wurde und du dadurch nicht vorbestraft bist brauchst du dir diesbezüglich auch keine Sorgen zu machen.

matrizen55 
Fragesteller
 11.01.2019, 21:25

Genau dies war auch mein Gedanke, nur ich wollte mir nochmal sicher gehen. Lieben Dank!

einfach normal angeben, wird dir keinerlei Nachteile bringen, kam ja zu keiner Verurteilung.

Es ist nur wichtig dass es ehrlich drinnen steht.

Die Person die das abglicht (und überprüft) entscheidet übrigens nicht ob du aufgenommen wirst. Die Person mti der du das Bewerbungsgespräch hast erfährt auch nichts davon.

Um Objektivität zu gewährleisten wurde das bewusst so gemacht.

Würde inen ein eingestelltes Verfahren die Zukunft verhauen wäre das ja überhaupt das beste, dann könnte einen ja irgendwer wegen einem Schwachsinn anzeigen und man könnte nie wieder irgendwo im Staatsdienst arbeiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
matrizen55 
Fragesteller
 11.01.2019, 21:59

Das wusste ich zum Beispiel nicht. Danke für deine tolle Antwort. :)

Lisa20002  11.01.2019, 23:02
@matrizen55

kein Problem

viel glück beim aufnahmeverfahren wünsche cih

Lügen solltes Du auf keinen Fall!

Die können nicht nur, die werden auch alles kontrollieren.

Und das wird für die auf jeden Fall noch sichtbar sein.

Hallo,

eine Lüge wäre der falsche Einstieg. Das gilt für alle Berufe.

Die könnten dich später rausschmeißen, weil du zu einer objektiven Frage falsch geantwortet hast, obwohl das fallen gelassen wurde.

Ich möchte dir ehrlich sagen, dass ich nicht mit Polizisten zusammentreffen möchten, die schon bei einer einfacher Sachfrage überlegen, ob lügen für sie besser ist.

Sprich das Thema an! Du möchtest einen Rechtsstaat vertreten.

Jens

matrizen55 
Fragesteller
 11.01.2019, 21:35

Stimmt. Ich hatte sowieso nicht vor zu lügen, nur ich wollte halt sicher gehen damit ich mich beruhigen kann!

Bezüglich deiner Vermutung wegen des Eintrags, denke ich nicht das da was im Zusammenhang mit deinem geschilderten Fall drin steht. Aber du kannst ja mal eine Akteneinsicht beantragen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
matrizen55 
Fragesteller
 11.01.2019, 21:25

Ja Danke!