Trotz Attest nicht berechtigt Klausur nachzuschreiben?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Sie ist total im unrecht! 71%
Sie ist im Recht! 14%
Ich bin mir nicht sicher, jedoch.. 14%

11 Antworten

Hast du dich denn bereits am ersten Tag in der Schule krankgemeldet (z. B. telefonisch)?

 

Razam96 
Fragesteller
 18.03.2017, 09:34

Ist bei uns nicht notwendig

Ich bin mir nicht sicher, jedoch..

Red mal mit deinem Vertrauenslehrer, Direktor etc. , ich meine du kannst ja nix dafür dass du krank wurdest. Gesundheit geht vor und wenn sie das aufgrund anscheinend mangelnder Kompetenz nicht verstehen kann musst du dir halt noch andere Leute ins Boot holen. Aber meiner Meinung nach ist sie total im Unrecht.

Razam96 
Fragesteller
 17.03.2017, 20:23

Sie meinte bloß es waren so viele krank an dem Tag und sie ist total enttäuscht und lässt dadurch nicht nachschreiben. Das ist aber meiner Meinung nach kein ordentlicher Grund, weil man ja wohl nach über einem Jahr 4 Tage krank sein darf. Wofür gibt es sonst Ärzte die Atteste ausstellen..

adabei  17.03.2017, 20:33
@Razam96

Nein, mit dieser Begründung wird sie nicht recht bekommen. Ich kann zwar verstehen, dass sie sich ärgert, da unter den fehlenden Schülern bestimmt ein paar Schwänzer mit Gefälligkeitsattesten dabei waren, aber sie wird letztlich nichts machen können, wenn rechtzeitig ein Attest vorgelegt wird.

Sie ist total im unrecht!

Du  wirst ja nicht vorsätzlich krank und wen du sogar ein  artest hast muss sie dich entweder nachschreiben lassen oder   darf dir auch keine 6 geben.Also besser mal die Eltern darüber informieren und den Direktor.

was sie dürfte wäre die frage Stellung etwas zu ändern zb weil du  die antworten und fragen kennen könntest,

Wegen Krankheit darf man nicht bestraft werden was diese Lehrerin aber so tut.!

adabei  17.03.2017, 20:34

Sie muss die Fragestellung sogar ändern und eine ganz neue Klausur erstellen.

Es kommt darauf an, wie die Regelung bei euch an der Schule ist. Wenn ihr diese 3-Tage-Regel habt, dann muss sie dich nachschreiben lassen.
Eigentlich muss das bei euch in der Hausordnung geregelt sein.
Jede Schule legt das für sich fest.
Frag im Direktorat nach.

Razam96 
Fragesteller
 17.03.2017, 20:27

Ja, ich werde am kommenden Montag mal mit der Schulleitung darüber reden und es hoffentlich klären, jedoch interessiert mich das sehr, ob sie es wirklich durchsetzen kann. 

adabei  17.03.2017, 20:29
@Razam96

Wenn ihr diese 3-Tage-Regel habt, dann solltest du recht bekommen.
Wenn ihr ein Attest bereits am gleichen oder nächsten Tag abliefern müsst, dann wird sich die Lehrerin wahrscheinlich durchsetzen.
Hast du denn wenigstens am Tag der Klausur in der Schule angerufen?
Good luck!

Razam96 
Fragesteller
 17.03.2017, 20:31
@adabei

Gott sei Dank müssen wir nicht anrufen, sondern sollen bloß innerhalb von 3 Tagen ein Attest nachreichen. Das war bei mir der Fall. Gibt es gesetzliche vorlagen, dass ein Lehrer trotz Attest nicht mit einer 6 bewerten darf?

Hideaway  18.03.2017, 09:30
@Razam96

Gott sei Dank müssen wir nicht anrufen, sondern sollen bloß innerhalb von 3 Tagen ein Attest nachreichen

Bist du dir da ganz sicher? Üblich (und in der Schulordnung vorgeschrieben) ist sicherlich eine telefonische Krankmeldung am ersten Fehltag.

Razam96 
Fragesteller
 18.03.2017, 09:34
@Hideaway

jo, bin mir 100% sicher