Trinkwasser des Wohnungsmieters kontaminiert - was passiert?

4 Antworten

Bei einer erhöhten Legionellen Belastung ist die Eigentümergemeinschaft, und somit stellvertretend der Hausverwalter in der Pflicht Maßnahmen zu ergreifen. Das alles ist gesetzlich geregelt, wie hier vorzugehen ist. Der Verwalter ist sogar verpflichtet, das Gesundheitsamt über die erhöhte Belastung zu informieren.

Wenn die Legionellenbelastung erstmals erhöht ist, kann der Hausverwalter selbst Maßnahmen ergreifen. Meistens wird dafür eine thermische Desinfektion gemacht. Das bedeutet, das Warmwasser wird für einige Tage auf 70°C gestellt, denn dabei überleben die Bakterien nicht.

Dann wird eine weitere Messung vorgenommen. Ist der Wert dann immer noch erhöht, wird das Gesundheitsamt erneut informiert, und in der Regel wird dieses dann darauf bestehen, dass eine Gefährdungsanalyse angefertigt wird. Dabei ermittelt ein Fachmann, welche baulichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um das Problem zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind dann laut Gesetz auch zwingend umzusetzen, was viele tausend Euro an Kosten für die Hausgmeinschaft bedeuten kann.

Wenn der Wert nur in eurer Wohnung erhöht war, könnt ihr zunächst mal die Perlatoren an den Wasserhähnen tauschen. Dort können sich gern mal Bakterien festsetzen. Weiterhin sollte die Mieterin immer wieder mal heißes Wasser eine Weile laufen lassen zur Desinfektion. Ist die Mieterin eventuell öfter mal mehrere Tage/Wochen nicht in der Wohnung, haben die Bakterien entsprechend Zeit, sich zu vermehren. Es sollte dann jemand anderes mal heißes Wasser laufen lassen.

Eine Legionellen Konzentration von weniger als 100 KBE/100ml ist normal und unschädlich. Darüber gilt es als erhöht und ab 1000 KBE stark erhöht. Ab 10.000 KBE wird das Gesundheitsamt ein Duschverbot für das Haus verfügen.

das wasser muß erstmal kontroliert an meherren zapfstellen vermutich muß eine Neue heizung rein und Vermieterin hat kein Geld für eine neue

Dafür ist die Hausverwaltung zuständig. Diese muss dafür sorgen, dass das Wasser wieder sauber aus den Leitungen kommt, sofern die Verunreinigung im Haus entsteht. (Legionellen oder so.)

Natürlich könnte es sein, dass Duschen oder Baden nicht mehr erlaubt ist. Allenfalls noch die Benutzung der Klospülung. Das beeinträchtigt natürlich den Wohnwert ganz erheblich und die Mieterin hätte in dieser Situation Anspruch auf eine Mietminderung, auch wenn Euch keine unmittelbare Schuld trifft.

Eigentlich müßte die Hausverwaltung eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen, um die weiteren Maßnahmen zu besprechen. Das kann insgesamt zu einer sehr starken finanziellen Belastung führen. Mietausfälle, Reinigung oder gar Erneuerung des Leitungsnetzes, Haftung für evtl. gesundheitliche Schädigungen usw.

Die Hausverwaltung muss sich jetzt kümmern und diese Schäden so klein wie möglich halten. Einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Hausverwaltung oder Dritten könnte man allenfalls dann stellen, wenn ein grobes Verschulden eindeutig nachgewiesen werden kann.

Setz Dich so schnell wie möglich mit der Hausverwaltung in Verbindung.

avenidaCaramel 
Fragesteller
 12.05.2020, 11:43

Vielen Dank! Also es ist wohl so, dass der Besitzer von zwei, drei weiteren Wohnungen des Hauses nie da ist, und das Wasser nie laufen lässt. Die anderen Bewohner vermuten, dass es an ihm liegen könnte. Wie kann man nachweisen, auf wen es zurückzuführen ist?

bwhoch2  12.05.2020, 11:46
@avenidaCaramel

Letztendlich ist das Wasserwerk dafür zuständig, dass Trinkwasser bei den Nutzern in der besten Qualität ankommt. Wenn das nicht der Fall ist, muss die Ursache ermittelt werden. Dazu wird die Hausverwaltung aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Möglicherweise wird auch das Gesundheitsamt eingeschaltet.

Aber das gilt ja für das ganze Wohnhaus, das liegt wohl an den allgemeinen Wasserleitungen dort.

Das ist ein Problem, welches die Eigentümergemeinschaft lösen muß. Da muß es einen Ansprechpartner geben oder eine Verwaltung.