Trennungsunterhalt - Post vom Jobcenter?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bevor ich Bezug zu deiner Frage nehmen, hier kurz ein paar Hintergrundinformationen zu mir: Ich habe mich 12/2011 von meine Ex getrennt, 08/2013 wurden wir geschieden und erst 11/2015 wurde gerichtlich alles geregelt, was Unterhalt pp angeht. Wir hatten keine Kinder. Meine Ex wurde im Trennungsjahr schwer krank (Depressionen). Somit konnte Sie kein Einkommen erzielen, weil sie stationär behandelt werden musste. Sie wurde nach der Entlassung sehr lange arbeitsunfähig geschrieben (bis kurz vor unserem Gerichtstermin). Warum hole ich soweit aus? Weil ich im Prinzip alles durch gemacht habe, was nur geht (bis auf Kindesunterhalt).


Von daher kann ich dich erstmal in soweit beruhigen: Nimm erstmal alles locker. Ich habe mir viel zu viel Gedanken gemacht, weil ich letztendlich besser weggekommen bin, als was die Gegenseite immer gefordert hatte. Bis die Mühlen mahlen, vergeht zudem einiges an Zeit. Auch das Jobcenter hatte ich an den Fersen, da meine Ex Leistungen von denen bezogen hat. Zum Schluss gingen die bei mir leer aus :-)


Ganz wichtig für dich: Lass dich von einem kompetenten Anwalt vertreten. Ich habe 5 Anwälte gehabt. Erst die letzte Anwältin war genial. Lass dich von der gegnerischen Seite nicht verunsichern und schon gar nicht unter Druck setzen. Wenn deine Frau nicht arbeitsunfähig ist, kann und muss sie arbeiten gehen!


Zu deiner finanziellen Situation: Du liegst (ohne dir zu Nahe zu kommen) vom Einkommen unter dem Mittel, und schon die Miete wird dein bereinigtes Nettoeinkommen unter den Selbsterhalt bringen. Also kannst du entspannt sein. Zudem muss ich den anderen Antwortgebern widersprechen, weil sie einfach nicht stimmen. Kredite werden sehr wohl angerechnet, wenn sie ehebedingt sind. D.h.: wenn du den Kredit während deiner Ehe aufgenommen hast, ist er voll anzusetzen. Auch wenn du dir regelmässig ein Auto kaufst/least, sind die Gewohnheiten voll anzurechnen. Alles was du vor oder nach der Trennung aufgenommen hast, wird nicht berücksichtigt. Ein weiterer Tipp: Bezahl du ALLEINE die Miete. Die andere Hälfte soll sie dir in bar geben. Das Einkommen deiner neuen Freundin wird nicht mit angerechnet. Im Prinzip spielt sie keine Rolle in der Angelegenheit (war bei mir genauso, nur dass ich keine Miete zahlen musste, sondern den Hauskredit an der Backe hatte).


Wenn du weitere Fragen hast, stell sie und ich versuch dir aus meiner Erfahrung Hilfestellung zu geben.

KevkenC4 
Fragesteller
 09.09.2016, 21:07

Zwischen meiner Noch-Frau und mir herrscht keine Schlamschlacht. Sie findet das selber unschön. Als Kredit aus der Ehe ist nur ein Autokredit der allein auf meinen Namen läuft.

DeMonty  09.09.2016, 23:47

schlammschlacht ist dem staat wurscht. wenn er von dir geld will (weil du untehalt zahlen MUSST), dann holt er es sich. daher mein tipp mit dem kredit und der miete, dass du alles angeben sollst. da der kredit auf deinen namen läuft, ist er auf dich anrechenbar. also alles ok. muss dann berücksichtigt werden.

KevkenC4 
Fragesteller
 10.09.2016, 18:45

Bist du dir sicher, dass die Miete angerechnet wird? Und können die mich zwingen, eine günstige Wohnung zu nehmen?

DeMonty  10.09.2016, 19:21

ja, bin ich mir, und nein, sie können dich nicht zwingen. meine erfahrung, die ich dir gerne vermitteln will: mach dir weniger sorgen. dass du dir gedanken machst, ist klar... aber bitte keine sorgen. vor allem bei den zahlen, die du geschildert hast.

KevkenC4 
Fragesteller
 11.09.2016, 08:51
@DeMonty

Ok. Eine Frage noch. Ich hab einen Bausparer um die letzte Rate meines Autos kommenden Jahres zu begleichen. Dort zahlte nur ich ein. Mrin Noch Frau hat mit diesem nix zu tun. Wird der angerechnet?

DeMonty  11.09.2016, 14:39

er ist ehebedingt! vollkommen egal, ob nur du unterschrieben hast oder ihr zusammen. er diente bzw dient immer noch der abzahlung des wagens, der in der ehe angeschafft worden ist. in vielen ehen unterschreibt doch nur einer den kredit. das darf dem jenigen dann doch nicht negativ angerechnet werden. ehevertrag habt ihr nicht, oder?

KevkenC4 
Fragesteller
 11.09.2016, 17:37
@DeMonty

nein haben wir nicht. Zwischen ihr und mit läuft alles ganz friedlich ab. Du hast mir schon sehr viel Sorge genommen Danke dafür. . Lediglich bei der Sache mit der Miete hab ich noch Bauchschmerzen, da überall steht, dass diese in den 1200 EUR Selbstbehalt bereits enthalten ist.

DeMonty  01.11.2016, 07:47

gibt es ws neues in deiner angelegenheit?

Der Kredit spielt keine Rolle. Das Einkommen Deiner Freundin spielt keine Rolle.

Deine Frau darf gar nicht auf den Unterhalt verzichten, da alle anderen Leistungen vorrangig vor ALG II liegen.

Lass es also berechnen und lege den Bescheid beim JC vor. Und zahle an Deine Frau.

Möglicherweise wird das sogar  rückwirkend berechnet, aber das weiß ich nicht genau.

KevkenC4 
Fragesteller
 09.09.2016, 15:33

schon klar, aber ich komm allein mit der Miete schon unter die Freigranze

beangato  09.09.2016, 15:40
@KevkenC4

Lass es einfach berechnen und leg es vor. Deine Noch-Frau bekommt sonst die allergrößten Schwierigkeiten.

Das Einkommen deiner Freundin nicht. Dein Kredit wird allerdings auch nicht berücksichtigt. 

Denn sonst könnte man sich ja einfach arm rechnen, in dem man lieber ein neues Auto auf Kredit kauft, anstatt Unterhalt zu zahlen.

Es sind die eigenen Kinder, für die man Unterhalt zahlt, und die man auch liebt.  Man trennt sich von seinem Partner, von den Kindern kann man sich nicht scheiden lassen. 

Es wäre ja auch fatal, wenn die Allgemeinheit für deine Kinder aufkommen soll, obwohl du die finanziellen Möglichkeiten hast. 

Es ist dein eigenes Fleisch und Blut.

beangato  09.09.2016, 15:36

Er hat doch keine Kinder.

Für die Frau muss er aber zahlen.

AntwortMarkus  09.09.2016, 15:46
@beangato

Trennungsunterhalt.  Du hast recht.  Ja das muss man während des Trennungsjahres zahlen. 

DeMonty  10.09.2016, 08:47

Wenn der Kredit aus der Ehe ist, sehr wohl! Und das ist er (siehe Antwort zu meinem Kommentar)

Der Kredit interessiert das JobCenter nicht, aber das Einkommen deiner neuen Freundin wird auch nicht angerechnet. Schließlich bildet ihr keine Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft. Deine Noch-Ehefrau darf gar nicht auf Trennungsunterhalt verzichten, wenn ihr dieser zusteht. Denn zunächst müssen alle anderen Einkunftsarten ausgeschöpft werden, bevor sie Hartz IV bekommt. Aber wenn die Freigrenze bei 1200.- € liegt und du allein schon 300.- € Miete bezahlst, bei einem Nettolohn von 1450.- €, dann fällst du dadurch schon unter die Freigrenze. Liste also alles auf und schicke es an das JobCenter deiner Frau. Wenn du es nicht tust, kann es sein, dass sie zunächst gar nichts bekommt wegen fehlender Mitwirkung (es ist zwar nicht ihre Schuld, aber die JobCenter sind mitunter sehr kreativ, wenn es darum geht, Leistungen zu verweigern) und ihr Recht erst vor Gericht einklagen muss.


KevkenC4 
Fragesteller
 09.09.2016, 17:34

Sie bekommt ja schon Geld vom Jobcenter seit März. Komischerweise wollen die nur meine Mietausgaben wissen.

Claud18  09.09.2016, 17:39
@KevkenC4

Da ist ihnen wahrscheinlich jetzt erst eingefallen, dass deine Frau evtl. Trennungsunterhalt beantragen könnte, und bei gutem Verdienst hättest du sicher die ganzen Monate Unterhalt nachzahlen müssen (bzw. diesen ans JobCenter abführen).

Das mit der Miete wundert mich, denn eigentlich möchten sie doch alles wissen.

Nun nach 8 Monaten kommt das JobCenter an, und will Auskunft wegen Unterhaltverpflichtung haben. Meine Noch Frau verzichtet drauf.

Schön, dass sie darauf verzichtet. Dann aber sicher nicht auf Kosten der Steuerzahler! Dann muss sie Einkommen durch Arbeit generieren und wenn sie davon leben kann, kann sie sich den Luxus leisten auf Trennungsunterhalt zu verzichten.

Selbstverständlich wird der Unterhalt, den Du zahlen müsstest, auf ihr ALG2 angerechnet. Wenn sie darauf verzichten kann - ok.