Totalschaden verschwiegen... Wie bekommen wir Anzahlung zurück?

3 Antworten

Ein Schreiben an den Autohändler aufsetzen. Bei ihm in Briefkasten selber einwerfen.

Inhalt:

"Vertrag wird wegen arglistiger Täuschung (Vorenthaltens eines Totalschadens) angefochten. Konto angeben, wohin er die Anzahlung zahlen soll. Frist 1 Woche.

Falls er nicht zahlt, würdet ihr die Sache einem Anwalt übergeben und ihn außerdem damit beauftragen, zu prüfen, ggf. Strafanzeige wegen Betrugs bei der für den Autohändler zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten."

Parhalia2  15.09.2017, 15:40

Dein erster Satz KÖNNTE schon zum Problem dahingehend werden ob eine Beweisführung in dieser Hinsicht möglich wäre. ( Verkäufer wusste von dem Vorschaden oder hätte es zumindest erkannt gehabt müssen als gewerblicher Händler ) 

Was aber nun, wenn der Verkäufer das warum auch immer nicht selbst erkannt hat / nicht zwangsläufig erkennen können musste ? 

Hugito  15.09.2017, 18:56
@Parhalia2

Nach der Rechtsprechung ist ein erheblicher Vorschaden vom Verkäufer immer offen zu legen. Der Verkäufer muss es von sich aus sagen, dass es sich um einen reparierten Totalschaden handelt. Ein reparierter Totalschaden stellt einen erheblichen wertmindernden Umstand dar.

Es ist richtig, für die Anfechtung ist Vorsatz erforderlich. Einen reparierten Totalschaden erkennt aber jeder Händler ohne Weiteres. Er hätte auch die Pflicht gehabt, sich beim Aufkauf des Autos von der Werkstatt zu informieren. Man fragt sich, warum er, obwohl er wusste, dass das Fahrzeug einen Schaden hatte, diese Frage nicht sorgfältig abgeklärt hatte. Merkwürdig ist auch, dass der Händler sagt, er habe Fotos vom Schaden und wolle diese den Käufern schicken, ohne das zu tun. Offensichtlich wusste der Händler Bescheid!

Ein reparierter Totalschaden stellt auch eine verkehrswesentliche Eigenschaft dar. Daher ist auch insoweit eine Anfechtung wegen Irrtums möglich, Schadenersatz kann der Händler hier nicht verlangen, da er den Grund kennen musste / fahrlässig nicht kannte.

Auch nach den Vorschriften des Kaufrechts (Gewährleistung) bekommt der Käufer seine Anzahlung zurück. Hier ist Vorsatz des Verkäufers nicht erforderlich, es geht nur um die objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs. Gekauft wurde ein im wesentlichen unfallfreies Fahrzeug, geliefert werden soll jetzt ein reparierter Totalschaden. Also kann der Käufer sein Geld zurück verlangen.

Ob der Verkäufer es wusste, spielt eine Rolle für die Frage, ob sich der Verkäufer wegen Betrugs strafbar gemacht hat. Denn dafür ist Vorsatz und Täuschungsabsicht erforderlich. Aber diese Frage wird notfalls der Staatsanwalt klären.


 

Das könnte nun ohne oder mit Anwalt schwierig werden in solch einer wirren Handelskette. 

Wie hat der Verkäufer denn Euch gegenüber reagiert als ihr ihm eure Absicht des Rücktritts vom Kaufvertrag eröffnetet ? 

Grundlegend seid ihr ja damit im Recht, wenn der Wagen in solch gravierendem Masse nicht der Zustandsbeschreibung in der Annonce entspricht. 

Habt Ihr einen Beleg oder eine Quittung über die Leistung der Anzahlung i.H.v 500 Euro auf den Kaufpreis dieses Fahrzeuges ? Habt Ihr die technische Beschreibung der Offerte ( insbesondere bzgl. möglicher Vorschäden ) schriftlich ? 

Ohne Anwalt schwierig. Vielleicht eine Schiedsstelle? Keine Ahnung ob´s für Autohändler sowas gibt.