Toleranz für hohe Promillewerte/ Alkoholtoleranz antrainiert - Quellen?

2 Antworten

Also jetzt mal komplett ohne Quellenangaben:

Der Körper baut so ziemlich gegen alles Toleranzen auf.

Was hat der "offizielle Grenzwert" (ist der nicht bei 1,5?) damit zu tun, wann jemand einschläft? 1,6 Promille ist jetzt auch nicht soo viel. Klar viel zu viel um am Straßenverkehr teilzunehmen, aber nicht zu viel um bspw. im Club zu tanzen.

Piotr127 
Fragesteller
 29.07.2016, 20:58

1.6 ist nach offiziellen Regeln die aktuelle Grenze. Wenn man im KFZ mit 1.6+ "erwischt" wird, wird davon ausgegangen, das man ein Alkoholproblem hat. Oder zumindest sehr große Mengen verträgt. Das ist zumindest der Stand in einem Großteil der Bundesländer. Die Grenze ändert sich ab und zu. Kann mal 1,5 gewesen sein.

1.5 Promille sind etwa 5 "Sturzbier" (Pils 0.5). Nach 5 Bier fahre ich definitiv kein Auto mehr aber nach 5 Bier in der Stammkneipe ist nicht zwangsläufig Schluss.

Hallo Piotr127,

selbstverständlich stimmt es, dass man Jemand der regelmäßig viel Alkohol konsumiert oder konsumiert hat, viel mehr Alkohol trinken kann, bis es zu alkoholbedingte Ausfallerscheinungen kommt.

Allerdings begehst Du einen Denkfehler, wenn Du davon ausgehst, dass die MPU nur ab 1,6 Promille anzuordnen ist. Das Gesetz sagt dazu folgendes:

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§ 13 FEV - Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass

  1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, oder
  2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
  • a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen,
  • b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
  • c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
  • d) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe entzogen war oder
  • e) sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht.

Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b sind Zuwiderhandlungen, die ausschließlich gegen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden sind, nicht zu berücksichtigen.

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Das heißt, in Deinem Fall wäre die MPU nicht erst ab 1,6 Promille anzuordnen währe, sondern sie immer anzuordnen, wenn Du wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt wirst, denn bei Dir wäre gem. des fett dargestellten Buchstabens "e" zu klären, ob noch eine Alkoholabhängigkeit besteht. 

Im Klartext im Bezug auf die MPU ist es nicht positiv das Du mehr Alkohol als andere Personen verträgst, sondern das ist negativ zu betrachten.

Positiv kann sich die Resistenz aber im Hinblick da drauf auswirken, dass in der Regel ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit anzunehmen ist. Kann ein Gutachter bestätigen, dass Du auch mit mehr als 1,1 Promille noch in der Lage warst ein Fahrzeug sicher zu führen, hättest Du zumindest keine Straftat wegen Trunkenheit im Straßenverkehr begangen, sondern Dich nur Ordnungswidrig im Hinblick auf die 0,5 Promillegrenze verhalten.

Schöne Grüße
TheGrow

Piotr127 
Fragesteller
 30.07.2016, 14:44

Danke für deine umfangreiche Antwort. Leider geht sie an meiner eigentlichen frage vorbei. Ich werde den Text noch einmal überarbeiten um das deutlicher zu machen.

Das ich unter 1.6 vor mpu nicht "sicher" bin ist mir übrigens bewusst. Über 1.6 kommt sie aber auf jeden Fall.