Tischlerfirma kommt nicht zum Nachbessern

5 Antworten

Letzte Frist zur Mängelbeseitigung setzen, und das schriftlich und per Einschreiben.

Gleichzeitig darauf hinweisen, dass bei ergebnislosem Verstreichen der Frist die Mängelbeseitigung durch eine andere Handwerksfirma vorgenommen wird und die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die Antwort von wernilein ist selbstverständlich auch eine praktikable Lösung, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Tischlerfirma noch nicht vollständig bezahlt worden ist.

wenn ihr zur miete wohnt, würde ich zum mieterschutzbund gehen, bei eigentum doch einen anwalt einschalten - oder zumindest in einem schreiben schon mal damit drohen...

ich weiss, man möchte sowas möglichst ohne viel aufhebens erledigen, doch leider scheint diese firma das nicht zu kapieren - und wie lange wollt ihr noch damit warten? bis ihn neue türen braucht? lg

Hier steht die Frage offen,ist alles bez.ja oder nein.Bei ja alles den Anwalt übergeben,bei nein,vom Restbetrag eine anderen Firma die Arbeit Bereinigen lassen,und vom Betrag abziehen,aber Vorsicht,Geld bekommt man von der alten Firma nicht zurück wenn der Betrag höher ist.Hier braucht man nicht mal eine RS-Vers.denn dies bzieht sich auf Erfolg,da muss die Firma zahlen.

Wenn du im Rechtsschutz bist, dann gehe zum Anwalt. Es gibt genaue Vorgehensweisen, wie z.B. Möglichkeit der Nachbesserung geben, Anmahnung, Reduzierung des Preises, und letztendlich Rücktritt vom Vertrag. Aber ohne Rechtsberatung ist das nicht einfach.

einfach nicht alles bezahlen,..bezahlt wird erst wenn alle Mängel beseitgt sind,.