Tierhaltung verboten von Wohnungsgenossenschaft?
Hallo ich möchte umziehen und in die neue Wohnung darf meine Katze mit rein ich wollte eigentlich nur eine nehmen wo auch Hunde erlaubt sind wenn sie keinen Krach machen jetzt geht es nicht anders hier sind nur 1 Tier pro Wohnung egal ob Hund oder Katze erlaubt jetzt wollte ich fragen ist das rechtens ich dachte da gäbe es Änderungen im Mietrecht ? Zumal die Dame die davor drin lebte auch 2 kleine Hunde hatte was die nicht wussten im Nachhinein habe ich es denen noch gesagt um den Hund vielleicht erlaubt zu bekommen 😕 Danke fürs Lesen und die Antworten.
LG
4 Antworten
Nein, das obliegt dem Vermieter. Die alte Mieterin im Nachhinein zu verpetzen ist auch nicht gerade die feine englische Art, ...
Wenn 1 Tier erlaubt ist, kannst du dort mit deiner Katze einziehen ... wenn du einen Hund willst, musst du um Erlaubnis bitten, ... würde ich aber schon vor Mietbeginn in den Vertrag aufnehmen, ...
Wenn du trotzdem einfach so einen Hund hältst, also zusätzlich zur Katze, wäre das Grund genug für eine fristlose Kündigung.
hier sind nur 1 Tier pro Wohnung egal ob Hund oder Katze erlaubt jetzt wollte ich fragen ist das rechtens
hier sind nur 1 Tier pro Wohnung egal ob Hund oder Katze erlaubt jetzt wollte ich fragen ist das rechtens
Das ist rechtens und der Vermieter ist sogar großzügig, wen er jedem Mieter einen Hund oder eine Katze gestattet.
ich dachte da gäbe es Änderungen im Mietrecht ?
Bei generellem Tierhaltungsverbot gibt es eine Änderung, die Klausel ist unwirksam, aber sie bedeutet auch kein Freibrief; der Vermieter muss die Interessen aller Parteien berücksichtigen.
Zumal die Dame die davor drin lebte auch 2 kleine Hunde hatte was die nicht wussten im Nachhinein habe ich es denen noch gesagt um den Hund vielleicht erlaubt zu bekommen.
Nur weil ein anderer Mieter andere Konditionen hat oder hatte, muss der Vermieter sie nicht bei Dir auch machen.
LG
johnnymcmuff
Du kannst froh sein, dass du überhaupt ein Tier mit in die Wohnung nehmen darfst, außer Kleintiere, die erlaubt sind. Du mußt dich entscheiden...
Wenn du die Regeln der Wohnungsbaugesellschaft nicht akzeptierst, wirst du die Wohnung nicht bekommen.