Theorie Fahrschule Gültigkeit

3 Antworten

Dein Theorieunterricht läuft nicht ab. Schaffst du innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung bei der Behörde deine Theorieprüfung nicht, musst du einen erneuten Antrag stellen. Aber keinen neuen Theorieunterricht besuchen. Nach Bestehen der Theoretischen Prüfung hast du dann max. 1 Jahr Zeit für die Praktische..sonst muss die theoretische Prüfung erneut gemacht werden.

Dein Prüfauftrag (Führerscheinantrag) ist 1 Jahr ab der Genehmigung gültig. Bestehst Du die Theorieprüfung in diesem Jahr nicht, musst Du nach Ablauf dieses Jahres erst einen neuen Führerscheinantrag stellen. Ab dem Tag der bestandenen theoretischen Prüfung verlängert sich Dein Prüfauftrag um ein Jahr. Du musst dann innerhalb eines Jahres die praktische Prüfung bestehen Bestehst Du die praktische Prüfung innerhalb diesem Jahr nicht, musst Du nach Ablauf dieses Jahres erst einen neuen Führerscheinantrag stellen, dann wieder die theoretische Prüfung wiederholen bevor Du wieder eine praktische Prüfung machen kannst.]

http://www.fahrschule-boeker.de/seiten/antrag.php

Ja dies stimmt.Ab den Zeitraum wo das Geld überwiesen wurde für die Theorie Prüfung.Danach haste ein Jahr Zeit für die praktische Prüfung.So ist es hier in Berlin.In den anderen Bundesländer kann ich nichts dazu schreiben.

Ich glaube es zählt entweder der Zeitpunkt ab dem du die Prüfung bestanden hast, oder der, ab dem deine ganzen Papiere vom Stadtamt zurück gekommen sind :S bin mir nicht ganz sicher.