Testament: Muss immer ein Haupterbe bestimmt werden oder geht's auch ohne?

5 Antworten

Was sie vererben möchte, das ist Geld und ein Grundstück.

Sie vererbt grundsätzlich alles was sie hat. Erbe kann dabei jede natürliche oder juristische Person sein. Insbesondere können auch Stifungen, Firmen, Vereine, Städte usw. erben. Einschränkungen gibt es bei Pflegeeinrichtungen, Pflegekräften usw, die den Erblasser betreut haben.

Zunächstmal muß man aber zwischen Erben und Vermächtnisnehmern unterscheiden.

Erben erben nicht bestimmte Vermögensgegenstände, sondern den Nachlass als Ganzes mit den Rechten und Pflichten. Wobei mehrere Erben Bruchteile erben können. Also z.B. Anton und Berta erben zu jeweils 50%.

Man beachte, das die Erben gesamtschuldnerisch haften, das heißt ein Nachlasgläubiger kann sein Geld von jedem Erben verlangen.

Sie müsse einen Haupterben bestimmen.

Der Begriff Haupterbe ist irreführend, es sind einfach nur Erben. Die Erben bilden dabei die Erbengemeinschaft und können über den Nachlass nur gemeinsam verfügen. Idealerweise setzt man nur einen Erben ein, dann sind sich die Erben immer einig.

Von dem Erben zu unterscheiden sind Vermächtnisnehmer. Ein Vermächtnis erzeugt dabei einen Anspruch des Vermächtnisnehmer gegen den Erben. Ein Vermächtnisnehmer hat keinen Zugriff auf den Nachlass und haftet auch nicht für die Nachlassschulden. Zudem sind Vermächtnisse rein inter partes zwischen dem jeweiligen Vermächtnisnehmer und den Erben. Das heißt insbesondere das die Vermächtnisnehmer untereinander normalerweise nix zu tun haben. Im einfachsten Falle ist das Vermächtnis einfach Geld, das der Erbe den Vermächtnisnehmer zu zahlen hat. Es kann aber auch die Herausgabe eines bestimmen Gegenstandes sein.

Sie möchte gerne alles in kleinen Stücken an mehrere Verwandte verteilen.

Kleine Stückens sollte man nur als Vermächtnis zuteilen. Viele Erben einzusetzen führt am Ende schnell zu Streiterreien.

Wenn ja, wieviel % vom Gesamterbe muss dieser Haupterbe mindestens kriegen?

Es gibt keine feste Größe wieviel den Erbe nach allen Vermächtnissen verbleiben muß. Der Erbe kann die Erbschaft aber ausschlagen. Insoweit sollte sich das schon für den Erben lohnen. Wie gesagt, muß der Erbe kein Mensch sein, man kann auch Stifungen oder Vereine als Erben einsetzen, die einen Zweck verfolgen, den der Erblasser fördern will. Sinnvollerweise sollten diese gemeinnützig sein. Bei einen Grundstück ist es zudem hilfreich, wenn der Empfänger dieses direkt verwenden kann.

Woher ich das weiß:Recherche
lumbricussi 
Fragesteller
 24.05.2022, 01:28

Sie will eigentlich nur Vermächtnisse vermachen.

Soweit ich die Sache jetzt durchblicke, muss jemand da sein, der das ganze managt, ein Testamentsvollstrecker oder sowas ähnliches. Oder nicht?

Wenn ja, wie funktioniert das, wenn sie auch dem Testamentsvollstrecker ein Vermächtnis vermachen will? Oder heißt er dann Erbe?

Also wäre das so richtig:

Sie vererbt einer Nichte einen bestimmten Betrag (der nicht hoch sein muss, aber auch die Kosten für Beerdigung und Testamentsvollstreckung deckt). 

Damit ist sie eine Erbin und kann die vielen Vermächtnisse verteilen und sich um alles kümmern.

Das Geld, das sie erbt, muss jetzt nicht höher sein als die einzelnen Vermächtnisse? Könnte theoretisch auch 1 Euro sein. Nur damit sie als Erbin gilt?

Sie hat nämlich eine Nichte gebeten, sich um Beerdigung und Wohnungsauflösung zu kümmern und wollte ihr deshalb auch eine ordentliche Summe vererben. Aber die Nichte sagte, Geld habe sie selber genug, sie wolle das nicht, und um Beerdigung usw. würde sie sich auch so kümmern. Die Kosten dafür könne die Tante ja beiseite tun.

Ogott, ist das Sterben kompliziert. :-(

Sie kann ihr Erbe auf beliebig viele Erben verteilen, keiner muss ein "Haupterbe" sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein, sie muss keinen Haupterben bestimmt. Sie kann es alles gleich verteilen. Aber sie sollte einen Testamentvollstrecker bestimmen, dass mus kein Erbe sein, der dann die Aufteilung anständig regelt.

  1. Wenn sie überhaupt keinen Erben benennt, sondern nur z.B. im Testament bestimmt: A soll 1.000 € und B 5.000 € bekommen. würde die "gesetztliche Erbfolge eintreten, d.h. die nächsten lebenden Verwandten würden erben, und die beiden A und B würden ihr Geld als "Vermächtnisse" von den Erben verlangen können.
  2. Die Dame ist völlig frei, wen sie als Erben und zu welchem Anteil ensetzen möchte. Da gibt es keine einengenden Vorschriftn über Haupt- oder Nebenerben.
  3. Sie sollte eben nur genau unterscheiden, welche Person(en) sie als ihre Rechtsnachfolger (d.s. die Erben) in alle ihre Rechte und Pflichten einsetzen möchte, und wem sie "nur" bestimmte Gegenstände (z.B. das Auto, die Möbel) oder Geldbeträge zuwenden möchte, ohne dass diese einen Anteil an ihrem Gesamtvermögen erhalten sollen ("Vermächtnisnehmer")
  4. Das wichtigste ist, dass die Dame ihr Testament in guter geistiger Verfassung eigenhändig auf ein Blatt Papier niederschreibt, darin die Personen, die sie als Erben und/oder Vermöchnisnehmer einsetezn will. mit Namen, Adresse und möglchst auch Geburtstag und -ort bezeichnet und klare, verständliche Angaben über die Erbanteile bzw. die zugewendeten Gegenstände macht und weitere Wünsche z.B. über besondere Verhaltensweisen der Erben anfügt und dann das Ganze mit Orts- und Datumsangabe eigenhändig unterschreibt. Schließlich sollte sie auch Vorsorge treffen, dass ihr Testament nach dem Tod aufgefunden und sofort an das Nachlassgericht (Amrsgericht) abgeliefert und dort eröffnet wird.
  5. Wenn die Dame zu unsicher und zu wenig bewandert ist, sollte sie ihr Testament von einem Notar entwerfen und von ihm beurkunden lassen. Dieser gibt das Testament dann sofort in die Verwahrung durch das Nachlassgericht. Die gefahr, dass ein böser Mensch das eigenhändige Testament der Dame z.B. vernichten oder verstecken könnte, bestünde dann nicht.,

Es muss keinen Haupterben geben, es dürfen ja auch alle einen gleich großen Anteil erben. Schwierigkeiten gibt es nur, wenn einer der Erbanteile geringer als der Pflichtteil ist, wenn es denn Pflichtteilsberechtigte gibt.