Teppich nach wievielen Jahren verbraucht?

7 Antworten

http://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/bodenbelag.html

Ist nicht so ganz einfach zu beantworten. Ich nehme an, daß keine Bilder gemacht wurden vom Teppich, ehe er rausgeflogen ist? Wäre hilfreich, wenn es zum Streit kommt. Auf der anderen Seite könnte im Klagefall auch der Hinweis des Vermieters, aus welchem Jahr der Belag stammt, auch für dich gewertet werden.

In meiner Wohnung liegt auch ein Belag, der schon über 20 Jahre alt ist. Im Schlafzimmer ist er noch in Ordnung, im Wohnzimmer ist er geflogen und wurde durch Kork ersetzt. In Eigenleistung mit Rücksprache des Vermieters.

Isnogood66 
Fragesteller
 06.03.2016, 00:21

Wir haben aber Zeugen und das ich zwei Tage mit schwerem Gerät daran gearbeitet habe, ist doch Zeichen genug das der Teppich sehr lange lag

michi57319  06.03.2016, 00:23
@Isnogood66

Ein gut verklebter Teppich neuester Generation lässt sich auch nicht vom Untergrund abziehen, wie ein Pflaster von der Haut. Das ist immer Schwerstarbeit.

bwhoch2  06.03.2016, 12:38
@Isnogood66

Das ist kein Zeichen dafür, wie lange der Teppich lag, sondern

1) für die Qualität des Klebers

2) für die Art der Herangehensweise beim Entfernen des Teppichs

Zu 2): Wir hatten vor nicht langer Zeit ein ähnliches Problem. Der Bodenleger, der den Teppich ursprünglich verlegt hatte, gab uns den Rat, den alten Teppich sehr nass zu machen, eine Folie drauf zu legen, sodass die Nässe nicht sofort weg trocknet und dann mindestens 12 Stunden, also übernacht, einwirken zu lassen. Danach war das Entfernen mit Hilfe eines Strippers (vom Bodenleger, nicht vom Baumarkt) recht einfach möglich.

michi57319  06.03.2016, 14:05
@bwhoch2

Ja, das kann klappen, wenn ein Dispersionskleber verwendet wurde, der sich reemulgieren lässt. Dann weicht er auf und der Teppich geht leichter ab. Hängt aber dann auch noch vom Rücken des Teppichs ab.

Ein guter Teppich kan auch 100 Jahre liegen, wenn er gepflegt wird.

michi57319  06.03.2016, 00:08

In einer nicht belaufenen Ausstellung ja. Im Wohnbereich ganz klar nein.

Isnogood66 
Fragesteller
 06.03.2016, 00:10
@michi57319

Ja und was machen wir jetzt ?

Euch wurde eine Wohnung mit Bodenbelag, einem Teppich, vermietet. Mangels anderslautender Vereinbarung schuldet ihr Rückgabe in dem vermieteten Zustand (Rückbaupflicht). Ihr müsstet also einen Teppich in gleicher Qualität und Farbstellung verlegen und dürftet die Zeitwertdifferenz neu gegen alt herausbeanspruchen.

Nicht, sofern ihr Duldung des Austauschs nachweisen könntet, den alten, aber funktionstüchtigen, also nicht abgetretenen oder fadenscheinigen Teppich auf eigenen Wunsch und natürlich eigene Verlgekosten gegen Laminat auszutauschen.

Dafür hätte man eine Kostenvereinbarung über das Material mit der VM treffen müssen. Denn selbstverständlich hätte sie sich an der vorfristigen Erneuerung ihres mitvermieteten Bodenbelags durch Laminat insofern beteiligen müssen, wie es dem Zeitwert neu gegen alt entspräche.

Und sich erklären müssen, den gegen Erstattung des Restwerts bei Wohnungsrückgabe zu übernehmen.

Handelte es sich um eine hochwertige Teppichauslagware in gutem Erhaltungszustand, hat die eine regelm. Nutzungsdauer von 20-25 Jahren. Macht irgend etwas zwischen 750 bis 950 EUR Restwert, den ihr vor drei Jahren entsogt habt :-O

Da scheinen mit 300 EUR von euren aufgewendeten 1250 EUR abzgl. dieser Zeitwertdiffferenz ein durchaus angemessenes Angebot, wenn man eure dreijährige Nutzung mitberücksichtigt :-)

Hingegen würdet ihr euch garantiert vor Gericht, sogar einem Strafgericht wiedersehen, wenn ihr das Eigentum der Vermieterin mitnehmt, ohne einen vollverklebten Teppich in der Art und Güte zu hinterlassen, wie er vermietet wurde, sofern als Schadensersatz eure Kaution nicht ausreicht :-O

G imager761

Das Haus wurde mit Teppich in Wohn- und Schlafzimmer vermietet, die Vermieterin stimmte einem Austausch durch Laminat zu. Jetzt ziehen wir nach drei Jahren wieder aus und möchten gerne einen Ausgleich für das Laminat vom Nachmieter. 

Du kannst versuchen Geld vom von einem möglichen Nachmieter zu bekommen, aber der Vermieter entscheidet wem er die Wohnung vermietet und einen Anspruch auf Ausgleich hast Du nicht.

Die Vermieterin ist der Meinung, das der Nachmieter mit dem Laminat nichts zu tun hat, sie möchte uns nach zähen Verhandlungen nur 300€ geben, was in meinen Augen etwas wenig ist. Sie ist der Meinung, das man den Teppich mit Ihrem guten Reinigungsgerät gut sauber bekommen hätte.

Sie könnte sogar den Rückbau verlangen.

Du kannst also froh sein, dass Du etwas bekommst und nicht noch draufzahlen musst.

Wir haben ihr gesagt das wir das Laminat mitnehmen und aufgrund des Alters ihres Teppichs, nichts neues verlegen müssen aber sie ist der Meinung das Ihr Teppich nach ihrer Reinigung quasi neu ist.

Es gibt zwar diverse Gerichtsurteile über die Lebensdauer von Bodenbelag aber bei guter Qualität oder wenig Abnutzung kann die Lebensdauer um einiges höher sein; zumal Du nicht beweisen kannst in welchem Zustand der Bodenbelag sich.

 Was machen wir nun? Sollen wir auf die 300€ eingehen und den Streit vermeiden oder das Laminat mitnehmen und einem Rechtsstreit ins Auge sehen?

Geld nehmen und das nächste Mal schriftliche Vereinbarung treffen.

Bevor man das Eigentum des Vermieters entfernt und durch einen eigenen Bodenbelag austauscht, holt man sich die Genehmigung - das habt ihr ja auch so gemacht. Im selben Atemzug klärt man, ob und wie sich der Vermieter entweder sofort oder bei Auszug an den Kosten beteiligt und ob der Bodenbelag bei Auszug in der Wohnung verbleiben darf.

Außerdem ist noch zu klären, ob der Teppich ausgetauscht werden musste, weil er verbraucht war oder ob ihr ihn nur gerne austauschen wolltet. Das Alter allein sagt nichts darüber aus, ob der Teppich verbraucht ist. Mal angenommen, er wurde 2001 verlegt und von euch 2013 wieder entfernt, dann lag er gerade mal 12 Jahre. Vor allem in wenig beanspruchten Bereichen wie im Schlafzimmer kann ein Teppich aber locker 20-30 Jahre oder sogar noch länger liegen.