Teilzeit-Job neben Vollzeit-Studium?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Das heißt ich würde einen Änderungsvertrag abschließen, sodass ich ab
Oktober nur noch 19,5 Stunden (Teilzeit) arbeite. Dadurch ließe sich
mein Vertrag auch bis März strecken."

Das bislang voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis kann in den Studentenstatus umgewandelt werden; dazu muß Dich der ArbG zum 30.09. abmelden und zum 01.10. als Werkstudent wieder anmelden - das ist eine unkomplizierte Änderung des Sozialversicherungsstatus.

Beim Werkstudentenstatus werden nur Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Das entlastet ja auch den ArbG.

Der ArbG benötigt die Immatrikulationsbescheinigung.

Bei der Krankenkasse kannst Du dann ab dem 01.10. in die günstigere Studentenkrankenversicherung wechseln.

Caleya 
Fragesteller
 19.08.2016, 09:15

Okay, das wusste ich nicht und die Person in meiner Personalstelle, wo ich nachgefragt habe, scheinbar auch nicht. Ich danke dir!

Caleya 
Fragesteller
 19.08.2016, 14:21
@Caleya

Ist wohl doch nicht so unkompliziert. Habe aufgrund deiner Antwort das nochmal angesprochen. Für Stud. Hilfskräfte gibts keine Gelder, wg. Öffentlicher Dienst. Also müsste ich "normale" Angestellte bleiben. Und strecken kann man das jetzt wohl doch auch nicht. Man will mir weiß machen, das sei auch günstiger für mich, wenn ich nicht den Werkstudentenstatus hätte, aber nach allem was ich jetzt so mitbekommen habe, glaube ich das nicht. :/

Wenn das Studium den Mittelpunkt des Erwerbslebens bildet, bist du doch hauptberufliche Student und kannst den Werkstudentenstatus in Anspruch nehmen.

Arbeitgeber kriegt eine Imma-Bescheinigung und fertig.

Wäre ich weiterhin über meinen Arbeitgeber Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversichert?

Rentenversichert ja, Kranken- und Pflegeversicherung ist deine Aufgabe (KVdS), keine Versicherungspflicht in der ALV.

Irgendwo habe ich etwas von einer kurzfristigen Beschäftigung von 3
Monaten gelesen, die sozialversicherungsfrei sein soll, egal wie viel
man verdient.

Ja, wenn diese nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das fällt aber hier flach. Du arbeitest ja schon dort.

Guck mal bei Restaurants. Da ist das Gute, dass du auch noch Trinkgeld kriegst und das nicht versteuert wird!

Caleya 
Fragesteller
 18.08.2016, 11:23

Danke für den Tipp, kann ich vielleicht später machen. Aber erst mal möchte ich, wenns möglich ist, da bleiben, wo ich mich schon auskenne und auch recht wohl  fühle. :)

Es gibt eine Grenze für einen Freibetrag! Fallen die Beiträge darunter, musst du keine Steuern nachzahlen! Für gewöhnlich arbeiten Studenten in den Semesterferien Vollzeit in den Betrieben und konzentrieren sich im Studium aufs Pauken!