Teilungserklärung Eigentumswohnung ist falsch

2 Antworten

Du könntest erst dann etwas tun, wenn die Stellplätze nicht mehr nutzbar sind. Das wird jedoch nicht passieren, da eine Baulast nicht so einfach zu löschen ist, da müsste der durch die Baulast Bevorteilte zustimmen. Schadensersatzansprüche könntest du auch nur vom Verkäufer verlangen - vorausgesetzt es ist ein tatsächlicher Schaden vorhanden, was jedoch nach deiner Darstellung nicht der Fall zu sein scheint.

Um die Baulast zu streichen, müßte der Besitzer zuerst die Zustimmung von allen Parkplatzbesitzern erlangen, schließlich gilt die Baulast für die gesamte Zufahrt zu den Parkplätzen. Und die bekommt er nicht so ohne weiteres, weil da nicht nur alle Inhaber der Parkplatz-Sondernutzungsrechte, sondern auch die jeweilige Stadt oder Gemeinde davorsteht, bei der die (dann nicht mehr nutzbaren...) Stellplätze abgelöst werden müßten. So einfach ist das also nicht. Aber solange Du die Stellplätze samt Zufahrt ganz normal nutzen kannst, ist Dir kein Schaden entstanden, es gibt also keinen Grund für eine Klage.