Teil und Vollzeitjob?

5 Antworten

Du kannst jederzeit einen Nebenjob machen. Solange es sich um einen 450-Euro-Job handelt, ist das alles kein Problem.

Du musst es Deinem Hauptarbeitgeber mitteilen und es darf natürlich nicht dieselbe Branche sein.

Familiengerd  06.09.2018, 21:11
Du musst es Deinem Hauptarbeitgeber mitteilen

Nur dann, wenn es vertraglich vereinbart wurde.

Aber dem Verhältnis zum Arbeitgeber wäre es jedenfalls förderlich.

Allexandra0809  06.09.2018, 21:12
@Familiengerd

Als ich einen Nebenjob hatte, wusste mein Arbeitgeber davon und das war immer gut so. Hatte eher Vor- als Nachteile dadurch.

Der Arbeitgeber könnte dem einen Strich durch die Rechnung macht, wenn er Sorge hat, dass deine Hauptarbeitsstelle bei ihm zu leiden hat. Wenn du beispielsweise ermüdet auf der Arbeit erscheinst und durch die zusätzliche Arbeit nicht mehr die Leistung erbringst, die du mal erbracht hast.

Aber ganz ehrlich... bist du auf das Geld angewiesen? Falls ja, dann tut es mir leid.
Falls nein, dann lass das lieber. Vollzeit zu arbeiten finde ich persönlich mehr als genug und du brauchst die Freizeit, um dich zu erholen. Ich würde keinesfalls mir noch mehr Stress aufhalsen und zwei Jobs machen...

DANITABARZ  06.09.2018, 20:52

Einwandfrei

Familiengerd  06.09.2018, 20:57

..

Na klar, warum sollte man es nicht können?

Ja, das geht, wenn dein Arbeitgeber es erlaubt. Leider ändert sich dadurch auch deine Steuerklasse und das ist eher das größere Problem. Du musst mal durchrechnen, ob sich das dann noch für dich lohnt.

hudefrag 
Fragesteller
 06.09.2018, 20:52

in welche würde ich dann kommen wenn ich bisher in 1 bin

SherlockSchaf  06.09.2018, 20:55
@hudefrag

Der erste Job bleibt in Steuerklasse 1, dein zweiter Job kommt in die Steuerklasse 6.

hudefrag 
Fragesteller
 06.09.2018, 20:57
@SherlockSchaf

aber nur bei einem weiteren teilzeit oder midijob? bei einem minijob (unter 400€) bleibt die steuerklasse unverändert oder?

SherlockSchaf  06.09.2018, 21:03
@hudefrag

Leider Nein. Da du schon eine Haupttätigkeit hast, gilt diese Regelung nicht. Die Grenze ist übrigens seit ein paar Jahren 450€... aber es ändert nix daran 😉

Helefant  06.09.2018, 22:04
@SherlockSchaf

Natürlich kann man einen pauschal besteuerten Minijob bis zu 450 Euro auch dann nebenbei ausüben, wenn man schon einen Vollzeitjob hat!

Familiengerd  06.09.2018, 21:00

Die Möglichkeit zur Ausübung eines Nebenjobs ist nicht von der Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig!

Helefant  06.09.2018, 22:03

Das heißt dann man sollte möglichst auch jede Gehaltserhöhung ablehenen. Es erhöht sich sonst nämlich der Steuersatz!

SherlockSchaf  06.09.2018, 23:03

Ist Alles irgendwie richtig. Die Steuerklasse für die Haupttätigkeit ändert sich in keinem Fall. Für den Nebenjob kann man sich entweder für die pauschale Besteuerung entscheiden oder die Steuerklasse 6 nehmen. Bleibt der Nebenjob unter 450€, dann ist die pauschale Variante wahrscheinlich günstiger (450€ brutto = 351€ netto bei max. Bezahlung).

wenn dein Arbeitgeber das erlaubt ja

hudefrag 
Fragesteller
 06.09.2018, 20:50

okay, geht das auch vom arbeitsrecht her, bezüglich zeiten

TheTrueSherlock  06.09.2018, 21:11
@hudefrag

Aber was vielleicht wichtig wäre.. du bist aber nicht in einer Ausbildung oder??

Familiengerd  06.09.2018, 21:00

Die Möglichkeit zur Ausübung eines Nebenjobs ist nicht von der Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig!

Familiengerd  06.09.2018, 21:08
@SandyDM

... wenn die bekannten Gründe vorliegen - das hat auch keiner bestritten.

Aber der Arbeitnehmer ist nicht auf eine Genehmigung durch den Arbeitgeber angewiesen - darum ging es!!