Tattoogutschein zurückzahlen lassen?

10 Antworten

Btte irgendeinen Kunden des Studios dir den Gutschein abzukaufen, es sollte ihm egal sein ob er dem Inker das Geld gibt, oder dir, und dann eben sein Tattoo mit den Gutschein bezahlt.

der Tatowierer bestimmt was er anbietet. Ein Recht auf Auszahlung besteht nicht. 

lass dir was anderes stechen - 

oder hättest früher kommen müssen, wo Sie/Er die Art noch verwendet hat.

Du kannst nur auf Kulanz hoffen.
Bzw. Frage sie ob sie andere Inker kennt die das machen und du dort mit dem Gutschein hingehen kannst. Das ist dann eine Milchkannenrechnung.

Nein, denn dein Grund, den du hier anbringst (nicht getätigte Dienstleistung), tritt nicht ein.

Du könntest dir ein anderes Tattoo stechen lassen, womit die Dienstleistung immer noch angeboten wird.

Hier ist die Rechtslage eindeutig: Eine Auszahlung des Gutscheins muss nicht stattfinden.

Ganz einfach, es wurde eine Ware (Gutschein) gegen ein entsprechendes Entgelt gekauft. Damit ist dieser Vertrag abgeschlossen. Der Gutschein enthält das Versprechen, eine Dienstleistung zu erbringen. Welche würde nicht genau spezifiziert. Und wenn dir die Dienstleistungen nicht gefallen, kommt der zweite Vertrag nicht zu Stande.  Dein Pech halt.