Täuschungsversuch unterstellt
Folgender Fall:
Ein Schüler schreibt eine Klassenarbeit. Er hat all seine Unterlagen in der Schultasche und diese steht schräg hinter ihm auf einem anderen Stuhl (außer Sichtweite).
Als der Lehrer rum geht schaut er in die Tasche und nimmt die Unterlagen heraus und will nun prüfen ob das was auf dem Zettel steht auch in der Arbeit dran kam (es waren Unterlagen zu dem Fach in der die Arbeit statt fand).
Die Taschen stand außer Sichtweite und der Schüler hat sich auch nicht umgedreht oder sonst wie in diese Tasche geguckt sonder zügig die Arbeit geschrieben und auch nach 30 Minuten (angesetzte Zeit 90 Minuten) erledigt.
Frage: Darf der Lehrer Täuschungsversuch unterstellen und eventuell Teile der Arbeit nicht werten??? Schließlich hat der Lehrer nichts bemerkt dass sich der Schüler umgedreht hat...
3 Antworten
Hallo,
wenn die Tasche außer Sichtweite gestanden ist, dann kann er gar keinen Täuschungsversuch unterstellen, er muss außerdem beweisen, dass du oder sonstwer betrogen hat.
Etwas anderes ist es, wenn die Regeln lauten, dass KEINE Taschen in die Klasse mitgenommen werden dürfen, dann gibt es ein Problem. Aber beweisen sollte er es, wenn größere Probleme auf dich zukommen, wie z.B. schlechtere Note wegen der Unterlagen, dann geh zum Vertrauenslehrer oder Direktor.
Auf jeden Fall solltest du diesen Vorwurf nicht auf dir sitzen lassen, denn du hast ja nicht betrogen.
Dafür wünsche ich dir alles Gute,
Gruß Alfred
Hallo,
vielen Dank für die Bewertung dieser Antwort. Was nun den Lehrer betrifft, wenn nicht anders, dann gehe den Instanzenweg! Direktor, Stadtschulrat, eventuell Unterrichtsministerium.
Wenn der Lehrer sich darauf versteift, es ist möglich, dann soll er es beweisen.
Gruß Alfred
Der Lehrer muss überhaupt nichts beweisen. Er ist nämlich kein Anwalt und ihr nicht vor Gericht, sondern er ist Lehrer und ihr in der Schule. Wenn er die Arbeit schlechter bewertet, aufgrund eines Täuschungsversuches, dann ist das erst mal so. Völlig ohne Beweis.
So, jetzt kommst du. Mal angenommen, es wäre wirklich so, wie du es geschildert hast. Dann hätte der Lehrer den Täuschunsversuch zu Unrecht unterstellt. Welche rechtlichen Möglichkeiten hast du jetzt? Fast gar keine! Es tut mir leid, das zu sagen, aber es ist so.
Bei der Bewertung einer Klassenarbeit handelt es sich nämlich nicht um einen sogenannten Verwaltungsakt, und nur bei einem VA gibt es überhaupt das Recht auf Widerspruch oder eine Klage. Alles andere kann nur mit einer Beschwerde angegangen werden. Und Beschwerden sind fristlos, formlos und in der Regel fruchtlos.
Anders wäre es, wenn jemand aufgrund der Bewertung die Versetzung nicht schafft, oder wenn es sich um ein Abschlusszeugnis handeln würde. Dann könnte man irgendwann vor Gericht ziehen, und ERST DANN müsste der Lehrer tatsächlich seine Behauptung beweisen. ABer auch dann reicht wahrscheinlich der Anscheinsbeweis.
Eigentlich nicht,wenn die Tasche von anbeginn dort stand und er nicht reingeschaut hat...
sie stand die ganze zeit schon so, auch als kontrolliert wurde ob alle auch weit genug auseinander sitzen
Im Zweifel für den Angeklagten,heißt,wenn er dich nicht beim reinschauen erwischt hat,darf er dich auch nicht beschuldigen...
Sehe ich auch so. Mal abwarten was dabei heraus kommt. Das ist auch so, dass der Zettel eine Art Quiz von der Klasse war. Fragen mit 4 Antwortmöglichkeiten und bei der Antwort ein Kreuz. Die Fragen sind aber auch anders als ein Lehrer sie stellen würde weshalb ich das absurd finde zu unterstellen man habe mit so einem Zettel betrügen können
was mich noch mehr ärgert: ich habe gar nicht reingeschaut und es auch nicht vorgehabt..ich habe ewig dafür gelernt und ne sitznachbarin abgefragt und dann die unterlagen einfach in die tasche geworfen
Taschen durften rein aber es durfte nichts auf dem Tisch liegen, außer einem Stift und genau so war es auch. Die Tasche stand so weit weg, dass mansich hätte umdrehen müssen. Ich denke auch dass es kein Täschungsversuch ist nur weil man Unterlagen in der Taschre hat. Der Lehrer argumentiert anders: es wäre möglich