Swisslife Altersvorsorge gekündigt?

7 Antworten

Hallo, der Vertrag wurde vom AG empfohlen und über die Firma abgeschlossen?! Aus meiner Sicht ist der AG mit in der Pflicht, hat er weiter gezahlt? Ihr braucht einen Fachmann dafür, der mit der Gesellschaft und eventuell mit dem AG verhandelt. Der AG hätte nach Beendigung des Arbeitsverhätnisses die Einstellung der Zahlung melden müssen. Darauf hin hätte die Swiss reagieren und sie anschreiben müssen. Ich würde versuchen rückwirkend eine Beitragsaussetzung zu erwirken und den AG mit in Pflicht zu nehmen, wenn dieser nicht mitgewirkt haben sollte. Ein spezialisierter RA sollte helfen können.Viel Glück! constein

Es sollte wohl kein Problem sein rückwirkend eine beitragsfreistellung zu erwirken. Der AG wird wohl kein Problem haben ein Ausscheiden aus dem Unternehmen zu bestätigen. Was eine Kündigung angeht, so macht es sich die Swisslife sehr einfach. Hier ist handeln angesagt und es bleibt zu hoffen, das der AG der Swisslife auch mitgeteilt hat, dass ihre Frau nicht mehr arbeitet. Am Ende geht es nämlich um alle bisher gezahlten Beiträge, welche zum Renteneintrittsalter (mindestens 60) garantiert werden müssen. Würde diese Kündigung rechtskräftig sein, dann wären auch die gezahlten Beiträge futsch und die Swisslife hätte wieder mal sehr eindrucksvoll gezeigt, wie man Gewinne generiert ohne eine Leistung zu bringen.

Autsch, das klingt schlimm. Nicht zahlen war der falsche Weg, Beitragsfreistellung bzw. -stundung wäre es gewesen...

Doch jetzt ist das Kind im Brunnen. Die Forderung der Swisslife ist wohl korrekt. Und geh mal davon aus, dass nach Verrechnung der Außenstände inkl. Mahnkosten etc. nichts zurückkommt, denn in den ersten fünf Jahren werden die Abschlusskosten mit den Einzahlungen verrechnet, so dass nur sehr wenig angespart wird.

Wie hoch der Rückkaufswert ist, steht in den jährlichen Schreiben der Swisslife.

Solltet Ihr eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich mal darüber nachdenken, ob beim Abschluss 2007 der Vermittler wirklich alles wichtige erwähnt hat, u.a. die Folgen, was passiert, wenn man nicht mehr regelmässig zahlen kann. Hat er das nicht, würde ich mich an seiner Vermögensschadenshaftpflicht schadlos halten...

Mismid  21.05.2012, 14:23

das ist eh verjährt!

Hallo,

grundsätzlich sollte jeder Arbeitnehmer die betriebliche Altervorsorgung seine Altervorsorge auzubauen. Deshalb würde ich das "andrehen" nicht als Sprachgebrauch nutzen. Mit dem Ausscheiden aud der Firma ist einiges schiefgelaufen. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung der Abmeldung. Dann meldet sich der Versicherer zur Klärung der privaten Fortführung oder Angabe der neuen Firma. Es gibt keine Verpflichtung der privaten Fortführung, wahrscheinlich ist die Erkrankung oder Erwerbsfähigkeitseinschrämkung nicht bekannt. Geprüft werden sollte auf alle Fälle, ob eine Beitreagsbefreiung bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen worden ist, da dies bei der Entgeltumwandlung mit Obliegenheitserklärung oft eingeschlossen wird. Dann übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung. Also das persönliche Gespräch mit dem VR suchen. ANsonsten hat sich noch nie ein VR bei einer Altersvorsorge die Beiträge eingeklagt. Die Firma müsste den Betreuer (meist Makler) der Verträge kennen und Euch bekanntgeben, der hilft dann auch weiter.

Beste Grüsse

Dickie59

Leider werden bei solchen Produkten oft erstmal Abschluss- oder Bearbeitungsgebühren fällig, so dass zu Beginn erstmal diese Kosten getilgt werden mit den monatlichen Beiträgen. Wie hoch der Rückkaufswert der Versicherung nun ist, müsste Euch die Versicherung sagen können - oder evtl habt ihr ne jährliche Aufstellung bekommen mit den aktuellen Werten.

marcelrd77 
Fragesteller
 20.05.2012, 23:39

die versicherung hat sich blos gemeldet das sie geld von uns haben will und das erst nach einen jahr wo dann schon 1500 rückstand drauf standen