Studium abbrechen, was bedeutet die Exmatrikulation?

2 Antworten

Wenn du wegen einer endgültig nicht bestandenen Prüfung exmatrikuliert wirst, gilt die endgültig nicht bestandenen Prüfung deutschlandweit. Wenn du z.B. im München beim Maschienenbau die Ingenieur-Mathematik endgültig nicht bestanden hast, kannst du auch in Berlin nicht mehr Bauingenieuwesen studieren, wenn die auch Ingenieur-Mathematik von ihren Ingenieuren verlangen. Du könntest aber mit endgültig verhauener Statikprüfung im Bauingenieurwesen, Architektur studieren weil Architeken keine Ahnung von Statik haben müssen.

Wenn du dich vorher selber exmatrikulieren lässt hast du diesen Nachteil nicht. Du kannst dir bei einem späteren neuen Studium aber auch bereits erbarachte Leistungen anrechnen lassen. Ggf. werden aber auch bereits erfolgt Fehlverusche mit angerechnet.

Zur Sicherheit würd ich das mit Ansprechpartnern an Deiner Uni abklären. Aber generell ist ein Weiterstudieren lediglich bei einer Zwangsexmatrikulation ("endgültig nicht bestanden") nicht möglich. 

Bei einer normalen Exmatrikulation kannst Du später im Normalfall das Studium erneut beginnen und Dir Leistungen anrechnen lassen. Jedoch musst Du erneut ein Bewerbungsverfahren durchlaufen etc. Du hast also keinen sicheren Studienplatz an Deiner Uni.