Studienabbruch und Ausbildungsbeginn - BAföG Rückzahlung?

1 Antwort

Hallo,

der erlaubte Bezug von Bafög hat nicht alleine mit Immatrkulatuion zu tun, sondern mit dem Ziel das Studium auch zu beenden. Das ist Grundvoraussetzung für Bafög.

Wenn du also Klausuren schreibst und Leistungen erbringst, wäre es erstmal keine Erschleichung. ABER: Da du den Vertrag bereits unterschrieben hast und damit klar ist, dass du DIESEN Studiengang nicht beenden willst und wirst, steht dir auch ab dem Zeitpunkt kein Bafög zu.

Um einer vollen Rückzahlung, Geldbußen oder straftrechtliche Verfolgung zu umgehen, musst du die Entscheidung dem Bafögamt unverzüglich mitteilen. Du kannst dich ja bis zum Ausbildungsbeginn mit einem Job über Wasser halten.