Stromanbieter gekündigt, Grundversorgung steht noch, jetzt schickt Stromanbieter neuen Vertrag?
Es geht um folgendes: Eine Bekannte hat ihr kleines Häuschen mit Garten verkauft zum 31.08.2016. Sprich, seit 01.09.2016 hat das Grundstück nebst Haus einen neuen Besitzer. Nun darf sie aber über die Zeit hinaus noch einiges Hab und Gut aus dem Haus ausräumen, undzwar über den 31.08.2016 hinaus. Sie hat Mitte Juli dem Stromanbieter zum 31.08.2016 gekündigt. Der hat ihr auch eine Bestätigung geschickt, dass alles soweit klar geht, sie zum Ende des Monats August den Zählerstand melden soll und dann ist gut. Das hat sie auch getan. Vor zwei Tagen jedoch bekam sie eine erneute Mitteilung, in der folgendes steht, ich zitiere: "Der Netzbetreiber hat uns mitgeteilt, dass für Ihre Lieferstelle keine Netzanmeldung von einem Stromlieferanten vorliegt. Damit Sie trotzdem weiterhin mit Strom beliefert werden, versorgen wir Sie seit dem 01.09.2016 im Rahmen der Grundversorgung mit elektrischer Energie. Wir erfüllen damit als Grundversorger die gesetzlichen Vorgaben. So ist zwischen Ihnen und der Vattenfall(e) Europe ein neuer Stromliefervertrag zustandegekommen.... Bei einem Widerruf des Grundversorgungvertrages käme erneut ein Stromliefervertrag im Rahmen der Grundversorgung zustande, da wir als Grundversorger weiterhin gesetzlich verpflichtet bleiben, Sie mit Strom zu beliefern, solange Sie keinen anderen Liefervertrag abgeschlossen haben." Sie hat in der Kündigung deutlich mitgeteilt, dass Sie kündigt aufgrund eines Hausverkaufes. Sie kann Widerspruch einlegen und so weiter..... Als zweites bekam sie gleich einen neuen Tarif genannt, der deutlich teurer ist, als vorher. Also der Netzbetreiber ist "Stromnetz Berlin GmbH", der Grundversorger Vattenfall. Nun meine Frage: Was hat sie damit noch zu tun? Muss sie reagieren? Sie kann doch keinen Widerspruch einlegen gegen einen "neuen" Vertrag, den sie nicht unterschrieben hat? Ja okay, der neue Besitzer hat offensichtlich noch keinen neuen Stromvertrag bei wem auch immer abgeschlossen. Muss er ja auch nicht, wenn er zum Beispiel das Grundstück erst wieder im Frühjahr 2017 nutzen will. WAS IST DA LOS? Vielen Dank vorab schonmal für hilfreiche Tips und Antworten :-))
2 Antworten
Wenn das Grundstück zum 1.9. auf den neuen Eigentümer übergegangen ist, hast Du bzw. die Bekannte nichts mehr mit der Stromversorgung zu tun.
Du bzw, die Bekannte hat ordnungsgemäß gekündigt und die Bestätigung erhalten, also ist für die Bekannte die Sache klar.
Teile dem Absender (bzw. die Bekannte soll das natürlich machen) des Schreibens den neuen Eigentümer mit. Fertig.
Dass die Bekannte noch Möbel rausholt, hat mit der Stromversorgung nichts zu tun, es sei denn, es ist etwas im Kaufvertrag dazu geregelt.
Sie soll sich bloß nicht ins Bockshorn jagen lassen von wegen neuer Stromvertrag.
rein rechtlich gehört ihr das Haus ja nicht mehr
Okay, verstanden. Ich werde ihr sagen, dass sie dem Grundversorger mitteilen soll, wann und wem sie die Immobilie verkauft hat (also die Verkaufsunterlagen) und dann ist sie raus aus der Sache. Auch nur so macht das Sinn. Ich frage mich nur, wie das geregelt ist, wenn ich als Mieter einer Wohnung den Stromvertrag kündige, weil ich - von mir aus - zu meiner Oma ziehe. Nachdem die Kündigung durch ist und ich den Zählerstand durchgegeben habe, kommt der Vermieter nach 2 bis 3 Tagen und zeigt die Wohnung einem potenziellem Nachmieter. Da die erst gegen Abend die Wohnung besichtigen, macht der Vermieter Licht an. So, nun hat diese Lieferstelle keinen Vertrag inne und wird vom Grundversorger mit der Ersatzversorgung beliefert. Und nu? Bekomme ich als Vormieter dann auch so ein Schreiben und soll bis zu 3 Monate zahlen, es sei denn, die Wohnung wird vorher vermietet und der neue Mieter hat einen neuen Vertrag für die Lieferstelle abgeschlossen? Oder gibt es da andere gesetzliche Regelungen, wenn es um eine Mietsache geht und nicht um Wohneigentum? Man findet aber auch garnichts im Internet darüber. Na ja, schönen Sonntag noch.
Nein ... für eine leerstehende Anlage ist immer der Eigentümer verantwortlich. Theoretisch sogar bei vermieteten Wohnungen ohne Stromliefervertrag.
Also Du ziehst aus und kündigst Deinen Vertrag. Dann wird normalerweise der Eigentümer angemeldet und zahlt Zählermiete und evtl. anfallenden Verbrauch bis sich der nächste anmeldet.
Und finden tut man viel .... schau doch mal in Stromgrundversorgungsverordnung etc.
Ja okay, der neue Besitzer hat offensichtlich noch keinen neuen
Stromvertrag bei wem auch immer abgeschlossen. Muss er ja auch nicht,
wenn er zum Beispiel das Grundstück erst wieder im Frühjahr 2017 nutzen
will.
Doch muss er .... als Eigentümer ist er für den Zähler in der Anlage verantwortlich. Und er muss ab 01.09.2016 die Kosten - zumindestens den Grundpreis = Zählermiete - bezahlen. DerGrundversorgungsvertrag kommt automatisch zustande und bedarf keiner Unterschrift.
In Eurem Fall ist zwar die Kündigung bearbeitet wurden aber nicht der neue Eigentümer gepflegt wurden. Also am besten den Grundversorger eine Kopie des Notarvertrages übersenden aus dem der neue Eigentümer und das Übergangsdatum hervorgeht. Und explizit auf die Stornierung des Vertrages zum 01.09.2016 bestehen. Ggf. müssen die Unterlagen bei Netzbetreiber korrigiert werden .... dazu kann man dasselbe Schreiben auch an den Netzbetreiber richten.
Und im Übrigen ist der neue Vertrag teurer da es ja die Grundversorgung ist und die ist gewöhnlich teurer als die anderen Tarife der Anbieter.
Und während der Räumung wurde das eine oder andere mal der Wasserkocher für Tee bemüht.
Rechtlich problematisch. Durch die Entnahme von Strom entsteht automatisch ein Stromgrundversorgungsvertrag. Aber eigentlich mit dem Eigentümer. Dieser könnte dann aber deine Bekannte zivilrechtlich belangen.
Ich habe mich da vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Natürlich hat das nichts damit zu tun, dass dort Möbel rausgeholt werden. Aber in dieser Zeit war der Kühlschrank, der aber auch Bestand des Verkaufs ist, noch in Betrieb, also über den 31.08.2016 hinaus, da hat niemand dran gedacht. Und während der Räumung wurde das eine oder andere mal der Wasserkocher für Tee bemüht. Das heisst, es wurde Strom gezogen. Aber rein rechtlich gehört ihr das Haus ja nicht mehr und der Grundversorger liefert laut Gesetz bis zu 3 Monate die sog. Ersatzversorgung. Hier ist es nur so, dass Netzbetreiber und Stromlieferant Vattenfall ist. "Stromnetz Berlin GmbH" ist Vattenfall. Und darüber hinaus ist Vattenfall auch noch Grundversorger, weil er in diesem Gebiet die meisten Haushalte beliefert.